Allgemeine Geschäftsbedingungen der Movu AG01.01.2024
1. Geltungsbereich1.1 Die Movu AG ("
MOVU") betreibt eine Online-Plattform für Reinigungs- und Umzugsdienstleistungen ("
Dienstleistungen"). Ziel von MOVU ist es, Anbieter (Umzugs- und Reinigungsunternehmen: "
Fachkräfte") und Nachfrager ("
Nutzer") solcher Dienstleistungen auf effiziente Weise zusammen zu bringen und die einzelnen Aufträge optimal zu begleiten. Der Vertragsschluss betreffend der Dienstleistungen findet zwischen Fachkräften und Nutzern direkt statt. Über die Online-Plattform von MOVU werden somit Fachkräfte und Nutzer lediglich vermittelt, wobei MOVU Qualitätsstandards setzt und bei Streitfällen zwischen den Fachkräften und dem Nutzer vermittelt. MOVU ist ausserdem im Bereich Zahlungsverkehr im Auftrag der Fachkräfte für den guten Ablauf und die Vereinfachung der Bezahlung tätig.
1.2 Auf die gesamte laufende und künftige Rechtsbeziehung zwischen MOVU und den Nutzern, welche für die Nachfrage von Dienstleistungen die Website der MOVU nutzen, finden ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("
AGB") von MOVU in der jeweils aktuellen Version Anwendung. Mit der Übermittlung einer Anfrage über die Plattform von MOVU anerkennt der Nutzer die alleinige Verbindlichkeit der jeweils aktuellen Version der AGB.
1.3 Ungeachtet von Übersetzungen dieser AGB, ist die Version in deutscher Sprache verbindlich.
2. Online-Plattform / Prozesse2.1 Im Wesentlichen ermöglicht es MOVU den Nutzern, individuelle Angebote für Reinigungs- und Umzugsdienstleistungen zu erhalten, zu vergleichen und mit den Fachkräften entsprechende Verträge abzuschliessen.
2.2 Mit der Übermittlung der Anfragedetails auf der Plattform lädt der Nutzer Fachkräfte zur Offertstellung ein. Nutzer können ihre Anfrage auf drei verschiedene Arten an MOVU übermitteln:
• mittels Ausfüllen einer Inventarliste von Möbeln und Gegenständen;
• mittels Übermitteln eines Videos mit Informationen über das Objekt, insbesondere über Möbel und Gegenstände, damit MOVU die Inventarliste erstellen kann;
• mittels Kontaktieren von MOVU und der Erstellung der Inventarliste am Telefon.
2.3 MOVU bietet für die Erfassung der Anfragedetails ebenfalls Hausbesuche bei Nutzern vor Ort an. Diese werden nicht von den Fachkräften, sondern von MOVU-Mitarbeitern durchgeführt.
2.4 Bei MOVU registrierte Fachkräfte können aufgrund der Anfragedetails des Nutzers, diesem Offerten für Dienstleistungen über die Plattform von MOVU stellen. Diese Offerten beziehen sich auf Fixpreise, ohne Preisanpassungsmöglichkeit (mit Ausnahme von Ziff. 3.3). Diese Offerten bleiben für 5 Arbeitstage (Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage; "
Arbeitstage") verbindlich.
2.5 Der Nutzer ist nicht verpflichtet, eine Offerte anzunehmen. Falls der Nutzer eine Offerte annimmt, kommt ein verbindlicher Vertrag mit der Fachkraft gemäss Offerte zustande. Der Inhalt des Vertrages kann anschliessend nur noch im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden (z.B. Terminverschiebung; Preisanpassung). Falls der Nutzer eine Offerte annimmt, informiert MOVU die entsprechende Fachkraft und teilt dieser die Kontaktdaten des Nutzers mit. Nach der Durchführung der Dienstleistung ist die Fachkraft dazu verpflichtet, MOVU eine Kommission zu bezahlen. Für den Nutzer ist der Dienst von MOVU grundsätzlich kostenfrei, unter Vorbehalt in Ziff. 2.3.
2.6 MOVU kann dem Nutzer nach der Registrierung auf der Plattform von MOVU ein kostenloses Umzugsset mit Angeboten von ausgewählten Partnern zusenden. Ausserdem kann MOVU dem Nutzer regelmässig Checklisten zum Thema Umzug, spezielle Angebote rund um das Thema Umzug und weitere Angebote von MOVU und Dritten zusenden.
2.7 MOVU ist für jegliche entstandene Verluste oder Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit den AGB sowie den zwischen dem Nutzer und der Fachkraft geschlossenen Verträge oder für Handlungen, Unterlassungen oder Fehler der Fachkraft weder verantwortlich noch haftbar.
3. Allgemeine Vertragsbedingungen zwischen Nutzer und FachkräftenUm den Vertragsabschluss zwischen Nutzer und Fachkräften zu vereinfachen, akzeptiert der Nutzer folgende allgemeine Vertragsbedingungen als Vertragsinhalt zwischen dem Nutzer und der Fachkraft über die vereinbarten Dienstleistungen. MOVU verpflichtet die Fachkräfte durch separate allgemeine Vertragsbedingungen, die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen ebenfalls zu akzeptieren. Die Offertstellung von Fachkräften über die Plattform von MOVU gilt gegenüber dem Nutzer als stillschweigendes Akzept der folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.
3.1. Datumsänderungen und Stornierungen3.1.1 Datumsänderungen
Datumsänderungen können nur im Einverständnis beider Parteien, des Nutzers und der Fachkraft, vorgenommen werden und müssen in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.
Bei Verschiebungen innerhalb von 7 Tagen bis 48h vor Beginn der Dienstleistung werden 150.00 CHF verrechnet.
Bei Verschiebungen innerhalb von weniger als 48h vor Beginn der Dienstleistung werden 60% des gebuchten Gesamtbetrags verrechnet.
Falls keine Einigung zwischen Nutzer und Fachkraft betreffend Datumsänderung möglich ist, wird die gebuchte Dienstleistung kostenpflichtig storniert und es fallen Stornierungsgebühren gemäss Punkt 3.1.2 an.
3.1.2 Stornierungen
Der Nutzer hat gegenüber der Fachkraft das Recht zur kostenfreien, schriftlichen Stornierung (Kündigung) der vereinbarten Dienstleistungen bis zu 20 Arbeitstage vor Ausführung der Dienstleistung. Ist diese Frist abgelaufen, können die Fachkräfte eine Entschädigung in folgender Höhe fordern:
• Stornierung innerhalb von weniger als 20 Arbeitstage bis 48 h vor Beginn der Dienstleistung: 60% des vereinbarten Gesamtbetrages;
• Stornierung innerhalb von weniger als 48 h vor Beginn der Dienstleistung: 85% des vereinbarten Gesamtbetrages.
3.1.2.1 Kisten / Umzugsset
Falls während der Buchung Kisten oder ein Umzugsset gekauft wurden, werden die Kosten zu keinem Zeitpunkt zurückerstattet.
3.2 Mängelrüge Umzugsdienstleistungen3.2.1 Der Nutzer hat das Umzugsgut bzw. den Zustand des zu reinigenden Objekts sofort nach Erbringung der Dienstleistung zu prüfen. Der Nutzer unterschreibt ein Abnahmeprotokoll, auf welchem erkennbare Mängel aufgeführt werden. Im Abnahmeprotokoll als mängelfrei bezeichnete Dienstleistungen bzw. Objekte gelten als vorbehaltlos abgenommen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen - beginnend am Tag nach der Dienstleistungserbringung, inklusive Samstage - sowohl an die Fachkraft als auch an MOVU zu melden. Die Meldung muss schriftlich und durch Beilage von Fotos erfolgen.
3.2.2 Sämtliche Mängelrechte verfallen, sobald vor deren Geltendmachung oder Abklärung durch die Fachkraft oder MOVU Dritte weitere Arbeiten, wie beispielsweise Malerarbeiten oder Reinigungsdienstleistungen, im entsprechenden Objekt ausführen.
3.3 Pflichten des Nutzers, Mehraufwände3.3.1.1 Der Nutzer ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zum gesamten Umzugsgut bzw. zu allen zu reinigenden Objekten zu machen. Falls dies durch die Inventarfragebögen nicht möglich sein sollte, ist ein entsprechender Vorbehalt im Kommentarfeld anzugeben.
3.3.1.2 Bei der Anzahl Kisten handelt es sich in jedem Fall um eine Schätzung, unabhängig davon, ob ein Hausbesuch stattgefunden hat oder nicht. Aus diesem Grund ist der Nutzer verpflichtet, Abweichungen der geschätzten Anzahl Kisten bis spätestens 3 Tage vor dem Servicetag zu melden. Ansonsten hat die Fachkraft das Recht einen Aufpreis zu verlangen.
3.3.1.3 Die Kisten dürfen die Grösse von 60 cm x 40 cm x 32 cm nicht überschreiten. Des Weiteren darf eine Kiste mit nicht mehr als 25 kg beladen werden, hier beziehen wir uns auf die Empfehlung der SUVA. Der Nutzer ist verpflichtet, Abweichungen der Grösse und Gewicht der Kisten bis spätestens 3 Tage vor dem Servicetag zu melden. Ansonsten hat die Fachkraft das Recht, einen Aufpreis zu verlangen.
3.3.2 Für den Fall, dass sich die durch die Nutzer übermittelten Informationen bzgl. des Aufwandes und/oder Umzugsguts bzw. der zu reinigenden Objekten erheblich von der Realität unterscheiden und dies zu Mehraufwand für die Fachkraft führt, haben die Fachkräfte folgende Rechte:
• Die Dienstleistung entsprechend den vom Nutzer getätigten Angaben auszuführen (und nicht mehr Aufwand auf sich nehmen, als vereinbart wurde),
• oder – falls sowohl der Nutzer, wie auch die Fachkraft zustimmen – dem Nutzer den zusätzlichen Aufwand, der für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt wird, zu den Kostenansätzen für den vereinbarten Umfang der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies wird vor Ort auf einem entsprechenden Formular festgehalten.
• Können sich der Nutzer und die Fachkraft nicht auf eine der oben genannten Möglichkeiten einigen, und verweigert der Nutzer die Annahme der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, gelten die Entschädigungsrechte gemäss Ziff. 3.1 betreffend Stornierung.
• Ein Spezialfall stellt die Dienstleistung der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung dar: Überschreitet der tatsächliche Aufwand den im gebuchten Angebot festgehaltenen Aufwand und der Nutzer stimmt einem Aufpreis nicht zu, gilt die Abnahmegarantie nur für die im Angebot angegebenen Räumlichkeiten bzw. Objekte.
3.3.3 Der Nutzer ist verpflichtet, ausreichende Parkplätze für die Fachkraft zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Abklärung betreffend Zufahrt und Haltemöglichkeiten zu treffen.
3.3.4 Im Falle einer durch den Nutzer verursachten Verspätung können von der Fachkraft Entschädigungsforderungen gestellt werden. Diese belaufen sich auf CHF 50 pro Stunde und Mitarbeiter. Um die Entschädigung einzufordern muss eine schriftliche Abmachung über den Dienstleistungsbeginn vorhanden sein.
Eine Verspätung von mehr als 2 Stunden durch den Nutzer ohne eine direkte Kommunikation zwischen der Fachkraft und dem Nutzer während dieser zwei Stunden wird als Stornierung des Auftrags betrachtet. Die Fachkraft ist somit bevollmächtigt den Ort der Dienstleistungserbringung zu verlassen und MOVU wird dem Nutzer 85% der Leistung in Rechnung stellen.
3.3.5 Fallen während der Dienstleistung unvorhersehbare Mehraufwände an, die weder vom Nutzer noch von der Fachkraft beeinflussbar sind, wie beispielsweise eine plötzliche technische Störung des Hausliftes, Naturphänomene (zBsp. Schneesturm) oder eine Strassensperrung direkt am Parkplatz der Wohnung, so kann die Fachkraft den entstandenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung stellen.
3.3.6 Die genaue Übersicht darüber, was in der Dienstleistung inbegriffen ist und was nicht, finden Sie hier:
3.4 Zahlungen / Zahlungsarten3.4.1 Die Dienstleistung kann über folgende Arten bezahlt werden: Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY), Kreditkarte, Barzahlung, TWINT oder Vorkasse. Bei Barzahlung zahlt der Nutzer der Fachkraft vor Ort den vereinbarten Gesamtbetrag. Bei Bezahlung per Rechnung stellt MOVU im Namen und im Auftrag der Fachkräfte dem Nutzer jeweils nach Erbringung der Dienstleistung die Rechnung. Bei Bezahlung per Kreditkarte oder TWINT wird der vereinbarte Gesamtbetrag von MOVU im Namen und im Auftrag der Fachkraft im Voraus abgebucht. MOVU agiert somit innerhalb des geschlossenen Kreises von Dienstleistern und Nutzern, wobei MOVU bei einer Stornierung den bereits bezahlten Betrag nur dem Nutzer selbst und nicht an einen Dritten überweist.
3.4.2 Die Überweisung des Gesamtbetrages an die Fachkräfte bei Rechnung oder Bezahlung per Kreditkarte setzt voraus, dass während 7 Arbeitstagen nach Beendigung der gesamten Dienstleistung keine Reklamation bei MOVU eingegangen ist (siehe Ziff. 3.2). Wird rechtzeitig eine Mängelrüge erhoben, kann MOVU im eigenen Ermessen 50% des vereinbarten Gesamtbetrages zurückbehalten und an den Nutzer zurückbezahlen, sofern die Dienstleistung im Voraus bezahlt wurde.
3.4.3 Im Falle einer kombinierten Buchung via der Zahlungsmethode “Barzahlung am Dienstleistungstag” werden die Reinigung und der Umzug als separate Dienstleistungen betrachtet und müssen entsprechend am jeweiligen Tag des Auftrags bezahlt werden.
Im Falle, dass die erste Bezahlung nicht am Dienstleistungstag durchgeführt wird und ohne Vorliegen einer anderweitigen schriftlichen Übereinkunft der beiden Parteien, ist die Fachkraft befähigt die zweite Dienstleistung zu stornieren.
Sollte es zu einer derartigen Stornierung kommen, wird MOVU dem Nutzer 85% der Dienstleistung in Rechnung stellen, wie in Punkt 3.1.2 der AGBs festgehalten.
3.4.4.1
MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Auftragsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die
AGB von POWERPAY.
3.4.4.2 Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch POWERPAY / MF Group voraus. Wenn dem Nutzer für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit POWERPAY / MF Group, welche nach Abschluss des Kaufvertrages die Rechnungsforderung des Händlers übernimmt. MOVU bleibt auch bei dem Kauf auf Rechnung über POWERPAY / MF Group zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
3.4.4.3 Im Falle, dass der Nutzer das "Fälligkeitsdatum" auf der Rechnung bei einer Buchung via der Zahlungsmethode "Vorkasse" nicht einhält, behält sich MOVU das Recht vor, die Buchung gebührenpflichtig (gemäss Punkt 3.1) zu stornieren.
3.4.4.4 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
3.4.4.4.1 Bei Konsumenten behält die Fachkraft sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich die Fachkraft das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
3.4.4.4.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.4.4.4.3 Befindet sich der Nutzer MOVU gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
3.4.5 Der vom Nutzer zu bezahlende Preis für die Dienstleistung kann eine von MOVU erhobene Servicegebühr enthalten, welche von der Fachkraft an MOVU entrichtet wird.
3.4.6 Kosten bei Zahlungsverzug: Nach mindestens 2 schriftlichen Mahnungen wird der Fall an ein Inkassobüro weitergeleitet, welches eine Bearbeitungsgebühr gemäss
www.fairpay.ch erhebt.
3.5 Fachkräfte für Umzugsreinigungen3.5.1 Beinhaltet die über MOVU gebuchte Dienstleistung eine Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie, ist die Fachkraft dazu verpflichtet, bei der Wohnungsabgabe mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung dabei zu sein.
3.5.2 Die Ziff. 3.5.1 gilt jedoch nur, wenn der Abgabetermin der Firma mindestens 7 Tage vorher angekündigt wurde.
3.5.3 Der Termin für die Wohnungsabgabe muss innert drei Arbeitstagen nach der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass die Fachkraft für nachträglich entstandene Verschmutzungen verantwortlich gemacht werden. Der Termin ist der Fachkraft spätestens eine Woche vor dem Tag mitzuteilen, an welchem die Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erbracht wird. Falls der Termin für die Wohnungsabgabe nicht innert drei Arbeitstagen nach Erfüllung der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erfolgt, entfällt die Pflicht gemäss Ziff. 3.5.1.
3.5.4 Falls zwischen der Reinigung und der Abnahme Arbeiten von Dritten in der Wohnung durchgeführt werden, entfällt die Abnahmegarantie gemäss Ziff. 3.5.1.
3.5.5 Falls – verschuldet durch die Fachkraft – nach einer ersten Nachreinigung auch ein dritter Abgabetermin erforderlich wird, kann der Nutzer (allenfalls auch für seinen Vermieter bzw. seine Verwaltung) den zusätzlichen Aufwand der Fachkraft in Rechnung stellen.
3.5.6 Falls die Reinigung durch den Vermieter bzw. die Verwaltung beanstandet wird, ist der Fachkraft beim Abgabetermin, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Abgabetermin, eine Kopie der Beanstandungen zu übergeben.
3.6 Zusatzdienstleistungen3.6.1 Dübellöcher
Mit der Bestätigung der AGB nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass das Auffüllen der Dübellöcher von keiner professionellen Malerunternehmung durchgeführt wird. Die aufzufüllenden Dübellöcher dürfen im Durchmesser nicht grösser als 1 cm sein. Dübellöcher in nackten Betonwänden, Holzwänden, Plättchen oder Gipswänden dürfen nicht aufgefüllt werden.
Weder die ausführende Fachkraft noch die MOVU AG kann für Schäden bzw. Folgeschäden an der Wand, Decke, Boden, Wandfarbe, sowie dahinter liegenden Leitungen für das auftragsgemäss durchgeführte Auffüllen der Dübellöcher haftbar gemacht werden.
3.6.2 Lampen demontieren
Mit der Bestätigung der AGB nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass die Demontage von Lampen von keiner professionellen Elektrikerunternehmung durchgeführt wird.
Weder die ausführende Fachkraft noch die MOVU AG kann für Schäden bzw. Folgeschäden an der Elektrik, Sicherungen, Wand, Decke, Boden, Wandfarbe sowie dahinter liegenden Leitungen für das auftragsgemäss durchgeführte Abmontieren/Montieren von Lampen haftbar gemacht werden.
3.6.3 Kisten mieten
Die Leistung beinhaltet die Lieferung und die Abholung der zu mietenden Kisten. Zuviel bestellte Kisten werden dem Mietenden nicht zurückerstattet.
Mit der Bestätigung der AGB nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass Kartons, welche beim Umzug durch den Mietenden beschädigt und unbrauchbar geworden sind (Risse, Nässe, Löcher, etc.) dem Vermietenden durch den Mieter zum Einkaufspreis ersetzt werden müssen.
3.6.4 Auf-und Abbau von Möbeln
Der Aufbau Ihrer Möbel beinhaltet nicht den Aufbau neuer Möbel, die sich noch in der Originalverpackung befinden. Der Aufbau Ihrer Möbel beinhaltet keine besonderen Leistungen wie Wandmontage (Löcher in Wänden), Elektroinstallationen und Anschlüsse aller Art.
3.6.5.1 Möbellift
Wenn ein Möbellift am Dienstleistungstag nicht aufgestellt werden kann, muss die gebuchte Firma das Inventar über das Treppenhaus in das neue Objekt tragen. Diese Arbeit dauert meistens länger und wird als Mehraufwand verrechnet. Falls der Betrag für den Mehraufwand höher ist, als der gebuchte Preis für den Möbellift, wird dieser gegengerechnet.
3.6.5.2 Falls ein Möbellift bei der Offerierung angefragt wurde, jedoch bei der Buchung abgewählt wird, hat die Firma das Recht einen Aufpreis zu verlangen. Dies weil der Umzugspreis unter der Annahme, dass ein Möbellift als Hilfsmittel genutzt werden kann, erstellt wurde.
3.7 Haftungsausschluss Fachkräfte3.7.1 Die Fachkraft ist von ihrer Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Nutzers, eine vom Nutzer erteilte Weisung, Mängel des Umzugsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche die Fachkraft keinen Einfluss hatte.
3.7.2 Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computer-Hard- und Software, sowie Datenverlusten und anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tieren etc.) ("Zerbrechliche Gegenstände"), ist der Nutzer dazu verpflichtet, (i) darauf hinzuweisen, dass es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, und (ii) die zerbrechlichen Gegenstände sorgfältig zu verpacken und zu beschriften.
3.7.3 Erfüllt der Nutzer die Obliegenheit in Ziff. 3.7.2 nicht, entfällt die Haftung der Fachkraft.
3.8 Internationale Umzüge3.8.1. An der Grenze können Steuern auf das transportierte Inventar erhoben werden. Wenn dies der Fall ist, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. MOVU oder der Partner können in keinem Fall belastet werden.
3.8.2. Der Kunde muss dem Partner spätestens 48 Stunden vor dem Umzug alle ordnungsgemäßen Dokumente für den Umzug und für die Zollformalitäten zur Verfügung stellen.
4. Haftungsausschluss MOVU4.1 MOVU ist nicht Partei des Vertrags zwischen Nutzer und Fachkraft. MOVU ist dementsprechend weder verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers noch derjenigen der Fachkraft. MOVU schliesst jedwede Haftung in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistung aus.
4.2 MOVU bringt die Vertragsparteien lediglich zusammen und unterstützt diese gemäss den Bestimmungen dieser AGB bei der Abwicklung der Aufträge. Dementsprechend betreffen die mehrwertsteuerlich relevanten Leistungen der MOVU lediglich die mit den Fachkräften vereinbarte Kommission.
4.3 MOVU haftet nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere gewährleistet MOVU keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und/oder seiner Dienste. Insbesondere kann MOVU IT-Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Kapazitätsgrenzen, der Integrität des IT-Systems oder zur Durchführung technischer Massnahmen erforderlich ist oder dies der ordnungsgemässen oder verbesserten Leistungserbringung im Rahmen von Wartungsarbeiten dient.
5. Anmeldung /Registrierung5.1 Um den Dienst oder einen Teil davon nutzen zu können, müssen sich Nutzer durch die wahrheitsgemässe und vollständige Bereitstellung aller Daten, die durch die Anmeldeform vorgeschrieben werden, registrieren und die Datenschutzerklärung akzeptieren. Nutzer sind für ihre eigenen Log-in-Daten verantwortlich.
5.2 Nach der Anmeldung erhalten die Nutzer eine SMS- und/oder eine E-Mail-Bestätigungsaufforderungen (falls diese Informationen zur Verfügung gestellt wurden), um die Kontakte zu bestätigen.
5.3 Löschen von Nutzerkonten und Kündigung des Kontos: Eingetragene Nutzer können ihre Konten über die Schnittstelle für MOVU oder durch direktes Kontaktieren von MOVU kündigen und die Nutzung des Diensts jederzeit einstellen.
5.4 Im Falle eines Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen behält sich MOVU vor, das Konto jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren oder zu kündigen.
6. Vom Nutzer eingestellte Inhalte6.1 Nutzer sind für ihre eigenen und die Inhalte Dritter verantwortlich, die sie über MOVU teilen, auf bzw. über MOVU hochladen und darauf veröffentlichen oder die sie mithilfe anderer Methoden übertragen. Nutzer halten MOVU für alle Haftungsansprüche oder Forderungen schadlos, die gegen MOVU im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verbreitung von Inhalten Dritter oder der rechtswidrigen Nutzung des Diensts geltend gemacht werden.
6.2 MOVU moderiert die von Nutzern oder Dritten bereitgestellten Inhalte oder Links nicht vor deren Veröffentlichung, ergreift jedoch entsprechende Massnahmen, wenn Beschwerden von Dritten eingehen oder behördliche Anordnungen erlassen werden, weil ein Inhalt als anstössig oder rechtswidrig gilt.
6.3 Der Nutzer gewährt MOVU sämtliche Rechte an den eingestellten Inhalten, um die Plattform von MOVU bestimmungsgemäss zu betreiben.
6.4 Der Nutzer stimmt zu, MOVU, mit MOVU verbundene Unternehmen sowie Mitarbeiter von MOVU von allen Ansprüchen oder Forderungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) schad- und klaglos zu halten, die von Dritten im Zusammenhang mit den Inhalten des Nutzers oder einer gesetzeswidrigen, gegen diese AGB oder gegen Rechte Dritter verstossenden Nutzung des Diensts durch den Nutzer geltend gemacht werden.
6.5 MOVU weist darauf hin, dass Kundenbewertungen, die auf MOVU.ch abgegeben werden auf movu.ch als auch auf umzugsbewertung.ch unter der Angabe des Vornamens veröffentlicht werden.
7. Unzulässige NutzungDie Plattform von MOVU darf nur in Übereinstimmung mit diesen AGB verwendet werden. Nutzer sind nicht befugt:
• Die Plattform von MOVU oder Teile hiervon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke auf ihrer Grundlage zu entwickeln;
• Technologien zu umgehen, die MOVU oder ihre Lizenzgeber verwenden, um Inhalte zu schützen, auf die über MOVU zugegriffen werden kann;
• Robot- oder Spider-Dienste, Sitesearch-/Retrieval-Anwendungen oder sonstige automatischen Werkzeuge, Prozesse oder Methoden für den Zugriff, die Rückgewinnung, das Auslesen (Scrapen) oder Indizieren von MOVU bildenden Teilen oder deren Inhalte zu verwenden;
• die Plattform von MOVU zu vermieten, zu leasen oder in Unterlizenz zu vergeben;
• die Plattform von MOVU zu nutzen, um andere Personen zu diffamieren, zu missbrauchen, zu belästigen oder zu bedrohen oder die Rechte von Personen anderweitig zu verletzen;
• Inhalte gesetzeswidriger, unrechtmässiger, obszöner, verleumderischer oder ungeeigneter Natur zu veröffentlichen oder zu verbreiten;
• die Plattform von MOVU auf irgendeine andere nicht ordnungsgemässe Weise, die gegen diese AGB verstösst, zu benutzen.
8. DatenschutzerklärungMOVU verpflichtet sich, in Bezug auf die von MOVU im Rahmen der Nutzung der Website und der Plattform erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die
Datenschutzerklärung von MOVU.9. NutzungslizenzSämtliche Rechte an der Website der Plattform von MOVU einschliesslich deren Inhalte stehen entweder im Eigentum von MOVU oder wurden von Dritten an MOVU lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschliesslich MOVU bzw. den Lizenzgebern von MOVU zu. Diese Inhalte dürfen vom Nutzer nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Website bzw. der Plattform von MOVU verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von MOVU im Übrigen weder heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.
10. Allgemeine Bestimmungen10.1 Der Nutzer darf seine Ansprüche gegen MOVU nicht ohne die schriftliche Zustimmung von MOVU an Dritte abtreten.
10.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB und/oder Nebenabreden ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. MOVU und der Nutzer verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.
10.4 Auf die mit MOVU abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
10.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MOVU. MOVU ist jedoch berechtigt, den Nutzer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.