Wer den Umzug ins neue Heim richtig anpackt, erspart sich einen Haufen Stress. Denn der grosse Ärger mit Packen und Putzen muss nicht sein. Der Beobachter sagt, worauf bei einem Wohnungswechsel zu achten ist.
Stefan Walter erinnert sich noch gut an seinen Umzug. «Knapp bei Kasse, zählte ich auf die Hilfe guter Kollegen. Doch beim Zügeln hört anscheinend die beste Freundschaft auf. Kollegen zeigten sich keine», sagt Stefan Walter ernüchtert. So kämpfte er 36 Stunden allein mit Dutzenden von Kartonschachteln und Hunderten von Treppenstufen. Einen Bus für den Transport hatte er nicht. «Als ich ihn bei der Vermietungsfirma reservieren wollte, waren alle Fahrzeuge schon vergeben.» Mit Glück konnte er den Kleintransporter des Nachbars borgen.
Auch die Abgabe der alten Wohnung wurde zum Desaster. Als der Vermieter die nur oberflächlich geputzten Zimmer inspizierte und die verkalkte Badewanne entdeckte, hatte er für die wortreichen Entschuldigungen von Walter kein Gehör. Schliesslich unterschrieb Stefan Walter genervt und entkräftet das mit Mängeln gespickte Rückgabeprotokoll.
Zügelstress und Exvermieter waren schon vergessen, da erhielt Stefan Walter unerfreuliche Post. Für Nachreinigung und Reparaturen wurden ihm mehrere tausend Franken verrechnet. Stefan Walter wandte sich darauf an die Schlichtungsbehörde. «Doch auch diese war der Ansicht, der Vermieter sei im Recht», klagt er.
Solchen Ärger und solche Kosten bleiben allen erspart, die das Zügeln rechtzeitig planen. Dabei ist erstens zu entscheiden, was selbst erledigt und was den Profis überlassen wird. In einem zweiten Schritt sind Keller, Estrich und Garage auszumisten. Wer damit frühzeitig beginnt, kann die regulären Sperrguttermine ausnützen. All jene, die über Jahre unnütze Dinge horteten, bestellen am besten eine Sperrgutmulde. So entfällt das mühselige Trennen des Entsorgungsguts und dessen Abtransport.
Wer Kollegen und Kolleginnen hat, die beim Zügeln mithelfen, spart viel Geld. Sobald der Umzugstermin feststeht, muss man sich auch um ein Mietfahrzeug kümmern. «Das Fahrzeug sollte zwei Monate vor dem Zügeln reserviert sein, sonst wird es schwierig», betont Daniel Blaser, Stationsleiter bei der Sixt-Autovermietung in Zürich. «Wer Kosten sparen will, zügelt an Werktagen. Dann sind die Tarife markant tiefer als an Wochenenden.»
Nicht für jedes Loch bezahlen
Wichtig ist auch das Verpackungsmaterial. Die gängigen Bananenschachteln sind direkt von Lebensmittelgeschäften zu haben – meist gratis. «Vor dem Zügeltermin ist der Ansturm auf die Schachteln aber riesig», sagt etwa Daniel Chèvre, Disponent bei der Migros Zürich.
Wer beim Umzug professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchte, sollte rechtzeitig bei zwei, drei Zügelfirmen Offerten einholen. Seriöse Unternehmen stellen diese nur nach einer Wohnungsbesichtigung aus. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sind alle Räume zu zeigen – auch Keller und Estrich – und die Eigenleistungen klar anzugeben. Versprechen Sie dabei nicht mehr, als sie tatsächlich erfüllen können. Nur so fallen die Offerten realistisch aus und sind vergleichbar.
Was eine Zügelofferte beinhalten muss, finden Sie auf Guider.
Überprüfen Sie die Offerten sorgfältig – lesen Sie insbesondere das Kleingedruckte des Zügelvertrags. Denn der Teufel steckt im Detail: Sind Mehrwertsteuer, Kilometer und Spesen inbegriffen? Wie steht es mit der Versicherung? Was kostet das Verpackungsmaterial?
Nach dem Zügeln muss der Mieter die Wohnung so hinterlassen, wie er sie übernommen hat – unter Berücksichtigung der normalen Abnützung. Doch was ist normal und was ist ausserordentlich? Normal ist unter anderem, dass Mieter die Küche und das Bad benützen oder einige Löcher in die Wand bohren, um Bilder aufzuhängen. Eine ausserordentliche Abnützung liegt vor bei Brandlöchern, Flecken auf dem Teppich, Kratzspuren von Haustieren oder vermalten Tapeten. Für solche Schäden muss der Mieter aufkommen – im Gegensatz zu Schäden, die aus einer normalen Abnützung resultieren.
Worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten müssen, finden Sie bei Guider.
Ausziehende Mieterinnen und Mieter müssen sicherstellen, dass die Wohnung nach ihrem Wegzug ohne Unterbruch weitervermietet werden kann. Das heisst, verursachte Schäden sind bis zum Abgabetermin zu beheben. Die von den Kleinen bemalten Wände im Kinderzimmer müssen also weiss gestrichen, eigene Gestelle und Schränke demontiert und die Dübellöcher fachmännisch zugespachtelt werden. Bei grösseren Schäden lohnt es sich, den Vermieter zu kontaktieren.
Und wie sauber muss die Wohnung beim Auszug sein? Massgebend sind der Mietvertrag sowie die allgemeinen Vertragsbestimmungen. Der Vermieter kann also nicht verlangen, der Teppich im Schlafzimmer sei zu shampoonieren, wenn dies im Vertrag nicht vorgesehen ist. Als einfache Grundregel gilt: Die Wohnung sollte so sauber sein, wie man sie selbst beim Bezug antreffen möchte.
Wer genug Geld hat, kann das Putzen getrost den Profis überlassen. Aber auch hier gilt: Holen Sie frühzeitig Offerten ein, und achten Sie auf deren Inhalt. Die Preisunterschiede sind happig.
Ist die Wohnung geräumt, gründlich geputzt und sind alle Schäden behoben, hat der Vermieter seinen grossen Auftritt. Jetzt gilt es trotz Zügelstress einen kühlen Kopf zu bewahren – auch wenn der Vermieter meckert. Im Rückgabeprotokoll sind alle Positionen, die nicht beanstandet werden, abzuhaken. Wichtig ist, die erfassten Mängel präzis zu umschreiben. Zum Beispiel: «Teppich im Kinderzimmer: Fleck etwa 15 mal 30 Zentimeter». Sind sich Mieter und Vermieter über das Ausmass des Schadens uneinig, sollte dies im Protokoll vermerkt werden. Über Kleinigkeiten einigt man sich aber besser vor Ort – erledigt ist erledigt.
Versicherung kann sich auszahlen
Die im Rückgabeprotokoll aufgeführten Mängel muss der ausziehende Mieter beheben. Eine Ausnahme bilden versteckte Mängel, mit denen der Vermieter nicht rechnen musste. Solche Mängel muss der Vermieter sofort nach Entdecken dem Exmieter melden, da er sonst seine Ansprüche verliert.
Wie viel der Mieter für ausserordentliche Abnutzung bezahlen muss, ist abhängig vom Alter und der Lebensdauer des Gegenstands. Wohnte eine Mieterin fünf Jahre in der Wohnung und war die Tapete beim Einzug neu, muss sie 50 Prozent bezahlen, da die durchschnittliche Lebensdauer einer Tapete zehn Jahre beträgt.
Glücklich ist, wer eine Mieterhaftpflichtversicherung hat. Diese kommt für die Kosten aus fahrlässiger Beschädigung auf. Das ist für den Mieter aber kein «Persilschein» für mutwillige Zerstörungen. Ebenso wenig darf der Vermieter die Wohnung auf Kosten der Versicherung total sanieren. Kennt der Mieter die Schäden, für die er aufkommen muss, sollte er diese bereits vor der Wohnungsabgabe der Versicherung melden. Die Versicherung kann so den Schaden rechtzeitig besichtigen.
Gibt es bei der Wohnungsabnahme keine Beanstandungen und hat der Mieter alle Mietzinse und Nebenkosten bezahlt, wird die allenfalls geleistete Mietzinskaution sofort frei. Dieses Geld reicht in der Regel für ein gutes Nachtessen mit Kolleginnen und Kollegen zur Feier des gelungenen Umzugs.
Weitere Infos zum Umzug finden Sie auf Guider, der Rechtsberatung des Beobachters. Hilfreiche Antworten bei Rechtsfragen: Guider ist die Rechtsberatung des Beobachters. Das kompetente Team, bestehend aus über 30 Anwälten, Juristen und Fachexperten, bietet fundiertes Fachwissen und praxisorientierte Antworten, die wirklich weiterhelfen. Mittels Guider erhält man rund um die Uhr Zugriff auf Informationen zu den wichtigsten Rechtsfragen des Alltags – inklusive nützlicher Merkblätter, Musterbriefe, Checklisten und Vertragsvorlagen. Bei komplexen Fragen stehen die Beobachter-Fachexpertinnen und -Fachexperten für eine persönliche Rechtsberatung per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.