Als Mieter müssen Sie bestimmte Regeln für die Nutzung des Balkons einhalten. Für jede dieser Regeln gibt es einen Grund. Bei manchen geht es um Sicherheit, bei anderen darum, Belästigungen der Nachbarn zu vermeiden. Zudem kann es auch darum gehen, Schäden an der Immobilie zu vermeiden.
Darf ich auf dem Balkon grillieren?
Es ist Sommer, es ist heiss: Wer grilliert nicht gerne mit Freunden auf dem Balkon? Oder Sie sind gerade eingezogen und möchten eine Einweihungsparty mit Grill schmeissen? Aber ist das eigentlich erlaubt?
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband ist der Meinung, dass ein Verbot des Grillierens auf dem Balkon gegen die persönliche Freiheit des Mieters verstösst. Aus diesem Grund verbieten nur sehr wenige Vermieter das Grillieren im Mietvertrag.
Es ist jedoch nicht verboten, dies zu erwähnen. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags sollten Mieter auf eine mögliche Erwähnung von Balkonen und der Nutzung eines Grills achten. Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, darf der Vermieter den Mietvertrag bezüglich der Gerätenutzung nicht ohne die Zustimmung des Mieters ändern.
Achten Sie auf die Nachbarn: Regeln für den Balkon
Wie das Sprichwort sagt: Die Freiheit eines jeden endet dort, wo die Freiheit des Nachbarn beginnt. Auch hier gilt in der Regel der gesunde Menschenverstand: Geniesst ein Nachbar gerade einen Roman in der Hängematte? Dann möchte dieser vermutlich nicht, dass sich sein Balkon in eine Rauchwolke verwandelt.
Generell ist es besser, einen Elektro- oder Gasgrill zu verwenden, da er für Ihre Nachbarn viel weniger Rauch erzeugt. Schwören Sie auf einen Kohlegrill? Dann halten Sie sich an folgende Tipps:
- Verwenden Sie nicht zu viel Holzkohle
- Beschränken Sie die Verwendung von Anzündern: Ein Blasebalg erzeugt weniger Rauch als Anzünder
- Reinigen Sie Ihren Grill nach der Benutzung richtig. Essensreste verstärken den Rauch.
- Verbrennen Sie nur unbehandeltes Holz.
Überprüfen Sie zudem folgende Punkte, um das Brandrisiko zu senken:
- Überprüfen Sie die Konformität des Grills
- Drehen Sie den Gashahn nach jedem Gebrauch zu
- Installieren Sie gegebenenfalls einen Rauchmelder
Welche Ruhezeiten gelten auf dem Balkon?
Auch für den Balkon gelten die gängigen Ruhezeiten:
- Nach 22 Uhr
- Mittags zwischen 12 und 13 Uhr
- Sonntags
Das bedeutet nicht, dass Sie Sonntags niemanden zum Brunch auf Ihre Terrasse einladen dürfen, aber achten Sie auf eine angemessene Lautstärke.
Darf ich meine Wäsche auf dem Balkon aufhängen?
Die Sonne scheint, die Wäsche ist noch nass: Es scheint naheliegend, die Kleidung auf dem Balkon aufzuhängen. Trotzdem sieht man dies in der Schweiz selten.
Im Allgemeinen ist es gestattet, Wäsche am Balkon aufzuhängen. Es gibt Verwaltungen, welche dies im Mietvertrag verbieten. Bei Gebäuden mit speziell repräsentativem Charakter kann es durchaus sein, dass Sie dieses Wäschehänge-Verbot akzeptieren müssen. In der Regel ist jeweils ein Wäscheraum vorhanden: Informieren Sie sich über die Regeln der Wäscheküche in der Hausordnung.
Möchten Sie jedoch eine feste Vorrichtung wie eine Wäscheleine am Balkon anbringen, benötigen Sie die Erlaubnis des Vermieters.
Darf ich auf dem Balkon Pflanzen aufstellen?
Es kann Ihnen nicht verboten werden, Blumen oder Pflanzen auf Ihren Balkon zu stellen. Ein bisschen Grün ist sehr schön und ein kleiner Topf mit Kräutern ist praktisch für alle, die gerne kochen.
Möchten Sie Blumenkästen aufhängen, benötigen Sie allerdings eine Genehmigung des Vermieters.