Kinder schreien, brüllen und weinen: Das ist normal. Sie lernen, ihre Gefühle zu kontrollieren. Teil der Erziehung ist es auch, ihnen Freiraum zu geben. Dazu gehört teilweise auch Lärm. Für Nachbarn, die es gerne ruhig haben, kann das unangenehm sein. Was können also Nachbarn, Eltern und die Verwaltung tun?
Weinende Kinder in Mietwohnungen – Was tun?
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, kann Lärm aus der Nachbarwohnung schnell zu einer Belästigung werden. Während es für laute Partys und Musikinstrumente eine Hausordnung und Ruhezeiten gibt, ist das bei Kindern natürlich nicht möglich.
Wenn der Lärm Sie stört, denken Sie zunächst daran, dass dies für die Eltern noch anstrengender ist und sie wahrscheinlich versuchen, ihr Kind zu beruhigen.
Welche Rechte haben Familien in Mietwohnungen?
Das Mietrecht schützt Familien. Wenn Kinder als Kinder Lärm machen, kann der Mietvertrag nicht allein aus diesem Grund gekündigt werden. Das wäre eine missbräuchliche Kündigung, die die Mieter innerhalb von 30 Tagen schriftlich bei der örtlichen Schlichtungsstelle anzeigen können.
Auch der Kinderwunsch von Mieterinnen und Mietern ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses durch einen Vermieter.
Was können Familien tun?
Nur weil Familien nicht von einer Kündigung bedroht sind, heisst das nicht, dass ihnen Tür und Tor geöffnet sind.
Denken Sie an die Nachbarn, die einen ruhigen Moment geniessen wollen. Gehen Sie mit Ihren Kindern Sonntags in den Park, um sich auszutoben. So können Ihre Nachbarn in der Woche ein Nickerchen machen.