Laute Musik und Partys zu späten Stunden bei den Nachbarn können schnell unangenehm werden. Vor allem, wenn Sie am nächsten Morgen früh aufstehen müssen. Aber kann man den Nachbarn das Feiern verbieten? Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, wie die gesetzliche Lage aussieht und welche Rechte Sie haben.
Dürfen Mieter in der Wohnung Partys veranstalten?
Natürlich kann jeder Mieter in seiner Wohnung eine Party veranstalten und einen Drink mit Freunden bei lauter Musik geniessen. Das Gesetz kann das Feiern von Partys nicht verbieten. Stattdessen legt es Zeiten fest, an denen die Lautstärke reduziert werden muss:
- Abends nach 22 Uhr bis 6 Uhr
- Sonntags und an Feiertagen
Natürlich stellt sich die Frage: Wie feiert man nach 22 Uhr ohne jeglichen Lärm? Hier gilt der gesunde Menschenverstand. Feiern Sie jedes Wochenende die ganz Nacht durch, riskieren Sie, dass die Polizei mehr als einmal vor der Haustüre steht. Veranstalten Sie hingegen eine Einweihungsparty und Wochen später Ihren Geburtstag, dann liegt das im vernünftigen Rahmen.
Am besten informieren Sie die Nachbarn mit einem Zettel im Treppenhaus, dass Sie eine Party planen, so sind diese bereits informiert.
Achten Sie aber darauf, dass Sie sich nicht auf dem Balkon aufhalten und die Fenster schliessen. So hält sich der Lärm in Grenzen.
Ihre Nachbarn feiern eine Party und der Lärm ist zu laut?
Gehen Sie ruhig zuerst zu Ihren Nachbarn, bevor Sie direkt die Polizei rufen und bitten Sie sie freundlich darum, die Lautstärke zu senken. Wenn Sie mal feiern möchten, werden Sie froh sein, wenn Sie sich mit den Nachbarn verstehen.
Schlecht isolierte Wohnung?
In schlecht isolierten Wohnungen kann man teilweise sogar die Wasserspülung bei den Nachbarn hören. Falls dies der Fall ist, erhalten Sie in unserem Text zum Thema “Ringhörige Wohnung” einige Tipps dazu, wie Sie mit einfachen Tricks die Lautstärke senken können..