Die Waschküche ist definitiv der Ort, an dem es zu Missverständnissen zwischen Nachbarn kommen kann. In vielen Schweizer Wohnungen finden Sie einen Waschraum mit einer oder mehreren Waschmaschinen, je nach Anzahl der Mieter im Gebäude.
Wie hinterlässt man die Waschküche?
In der Waschküche sollten Sie die Informationen dazu finden, wie die Waschmaschine zu benutzen ist. Generell können folgende Punkte verlangt werden:
- Abstellen des Wassers nach Benutzung der Waschmaschine
- Sicherstellen, dass die Waschmaschine nach Benutzung sauber ist
- Sicherstellen, dass kein Waschmittel übrig bleibt
- Entfernen eventueller Rückstände
- Abwischen der Maschine
Grob gesagt wird von den Mietern erwartet, dass sie die Waschküche in dem Zustand verlassen, in dem sie sie vorgefunden haben.
Mieter sind jedoch nicht verpflichtet, die Waschküche zu reinigen. Im Mietvertrag müssen die Nebenkosten aufgeführt sein, welche die Instandhaltung und Reinigung des Gebäudes und damit auch der Waschküche einschliessen.
Wann darf man die Waschmaschine und den Trockner benutzen?
In der Waschküche gibt es oft einen Kalender, der anzeigt, wann ein Mieter die Waschmaschine und den Trockner benutzen darf.
Auch hier gilt der gesunde Menschenverstand: Mieter können sich für halbe oder ganze Tage eintragen. Dass Mieter sich nicht an drei Tagen pro Woche eintragen können, wenn es im Gebäude ein Dutzend weitere Wohnungen gibt, scheint logisch.
Ruhezeiten: Geregelt über die Hausordnung
Ausserdem müssen Ruhezeiten eingehalten werden. Je nachdem, wie ringhörig die Wohnungen sind, können Waschmaschine und Tumbler gut hörbar sein. Nach einer bestimmten Uhrzeit darf die Waschküche nicht mehr benutzt werden. In der Regel wird die Uhrzeit in der Hausordnung genannt. Oft sind die Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr, sie können aber auch abweichen. Auch an Sonntagen ist es in der Regel nicht erlaubt, Wäsche zu waschen.