Mieterinnen und Mieter haben Rechte und Pflichten. Viele davon sind in der Hausordnung festgehalten. Doch müssen alle Bestimmungen in der Hausordnung eingehalten werden? Was, wenn Bestimmungen in der Hausordnung fehlen? Hier erhalten Sie einen Überblick über häufig gestellte Fragen zu den Rechten und Pflichten von Mietern in der Schweiz.
Ich habe einen potentiellen Nachmieter vorgeschlagen, um meinen Mietvertrag zu übernehmen, aber mein Vermieter hat den Kandidaten abgelehnt. Was kann ich tun?
Im Prinzip kann der Vermieter jeden Bewerber für die Übernahme des Mietverhältnisses ablehnen. Der präsentierte Nachmieter muss zumutbar und geeignet für die Wohnung sein und sollte über ein ähnliches Einkommen verfügen. Mehr Informationen zum Thema Nachmieter suchen erhalten Sie in unserem Ratgebertext.
Ich möchte meine Wohnung für einige Monate untervermieten, darf ich das?
Sie dürfen Ihre Wohnung untervermieten, benötigen allerdings die Zustimmung der Verwaltung oder des Eigentümers. Wenn Sie die Regeln beim Thema Untermiete beachten (Anzahl der Untermieter, gleicher oder nicht signifikant höherer Mietzins), gibt es keinen Grund, weshalb der Vermieter Ihnen das Untervermieten der Wohnung verweigern sollte.
Im Mietvertrag steht, dass das Rauchen in der Wohnung verboten ist. Welche Rechte habe ich?
Oftmals steht im Mietvertrag, dass das Rauchen in der Mietwohnung verboten ist. Gesetzlich kann Ihnen aber das Rauchen in der Wohnung nicht verboten werden, da es gegen die persönliche Freiheit verstösst. Für Schäden, die durch den Rauch verursacht werden, sind Sie allerdings selbst verantwortlich.
Ich möchte mein Wohnzimmer grün streichen. Muss ich die Verwaltung um Erlaubnis bitten?
Im Prinzip müssen Sie nicht um Erlaubnis bitten, wenn Sie eine Wand in einer Mietwohnung streichen wollen. Ihr Vermieter kann Sie jedoch bitten, die Wohnung bei der Schlüsselübergabe wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, d. h. die Wand weiss zu streichen.
Meine Schlüssel wurden gestohlen, und mein Vermieter verlangt von mir, dass ich für einen neuen Satz Schlüssel und ein neues Schloss aufkomme.
Wenn Ihre Schlüssel gestohlen wurden oder Sie sie verloren haben, müssen Sie die Schlösser und Schlüssel austauschen. Je nachdem, wie abgenutzt die Schlösser und Schlüssel sind, muss Ihr Vermieter einen Teil der Kosten übernehmen. Mit anderen Worten: Je älter die Schlösser sind, desto weniger müssen Sie bezahlen. Für ein Schloss gilt eine Lebensdauer von 20 Jahren. Wenn das Schloss neuer ist, müssen Sie den Restbetrag bezahlen.
Meine Hausverwaltung bittet mich, meine Blumentöpfe auf dem Balkon zu entfernen, kann ich das ablehnen?
Wenn die Blumentöpfe auf Ihrem Balkon stehen, müssen Sie sie nicht entfernen. Als Mieter haben Sie das Recht, Ihren Balkon so zu dekorieren, wie Sie es wünschen, solange es die Nachbarschaft nicht stört und kein Sicherheitsrisiko besteht. Ihr Vermieter kann Sie jedoch aus Sicherheitsgründen auffordern, Pflanzentöpfe zu entfernen.
Mein Vermieter hat mir die Wohnung gekündigt, weil ich eine Monatsmiete nicht bezahlt habe. Was kann ich tun?
Bei Nichtzahlung der Miete hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen. Vor der Kündigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter dem Mieter ein Einschreiben zusenden, in dem er den fälligen Betrag nennt und eine Frist von mindestens einem Monat zur Zahlung des Betrags setzt. Wird der Betrag nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen.
Bei der Schlüsselübergabe wurde Schimmel im Badezimmer entdeckt. Mir wird gesagt, dass ich dafür verantwortlich bin. Wie kann ich mich wehren?
Das hängt von der Ursache des Schimmels ab. Wenn der Schimmel aufgrund eines baulichen Problems in der Wohnung auftritt, sind Sie in keiner Weise verantwortlich. Wenn Sie jedoch nach dem Duschen das Bad nie lüften, ist es durchaus möglich, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung Sie dafür verantwortlich macht.
Es ist möglich, zum Zeitpunkt des Auftretens von Schimmel einen Experten kommen zu lassen, um festzustellen, ob es ein Problem mit der Isolierung oder der Belüftung der Wohnung gibt. Wenn alles in Ordnung ist, sind Sie verantwortlich, wenn Schimmel auftritt.
Ich habe meiner Tochter ein Kaninchen gekauft. Kann mir der Vermieter das Haustier verbieten?
Nein. Für kleine Haustiere wie Kaninchen und Nagetiere brauchen Sie keine Genehmigung Ihres Vermieters. Für Hunde und Katzen oder “exotischere” Tiere brauchen Sie jedoch die Erlaubnis des Eigentümers, um Ihr Tier mit nach Hause zu nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Text zum Thema Haustiere in der Mietwohnung.
Der Vermieter hat mich aufgefordert, sämtliche Gegenstände vor der Haustüre zu entfernen, auch die Schuhe. Ist das erlaubt?
Das Treppenhaus ist nicht Teil der Mietsache. Obwohl kleine Gegenstände wie Fussmatten und Schuhe in der Regel erlaubt sind, ist dies in der Schweiz kein Recht des Mieters. Deshalb sollten Sie immer den Vermieter oder die Hausverwaltung um Erlaubnis bitten, Gegenstände oder Möbel im Treppenhaus abzustellen.
Direkt gegenüber von unserem Haus haben Bauarbeiten begonnen, die einige Monate dauern. Kann ich während der Bauzeit eine Mietzinsreduktion beantragen?
Ja, wenn Sie eine Lärmbelästigung in Ihrer Wohnung erleben, ist dies ein triftiger Grund, eine Mietminderung zu verlangen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Miete zu senken.
Ich gebe meine Wohnung zurück, in der ich 5 Jahre lang gewohnt habe. Die Verwaltung fordert mich nun auf, alle Wände auf meine Kosten neu zu streichen. Die Wände sind weiss und noch in gutem Zustand. Habe ich das Recht, mich zu weigern?
Sie müssen nicht systematisch die Wände Ihrer gesamten Wohnung bei der Schlüsselübergabe neu streichen, und vor allem liegt es nicht systematisch in Ihrer Verantwortung. Vielmehr kommt es auf den Grund für die Abnutzung des Anstrichs an.
Wenn die Farbe durch die Zeit abgenutzt ist, sind Sie nicht für künftige Renovierungsarbeiten verantwortlich. Wenn die Farbe durch Rauchen oder Nachlässigkeit Ihrerseits beschädigt wurde, müssen Sie allerdings für das Streichen der Wände aufkommen.
Mein Vermieter berechnet mir die Schneeräumung in den Nebenkosten, ist das zulässig?
Die Schneeräumung kann in den Nebenkosten enthalten sein, aber sie ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Möglicherweise werden Sie gebeten, den Schnee selbst zu räumen. Die Instandhaltungskosten sind in den Kosten für den Mieter enthalten.