Die neue Wohnung ist endlich gefunden. Dass Sie nicht sofort die Kisten packen und zügeln können, haben Sie sich wahrscheinlich schon gedacht. Bei einem Umzug haben Sie immer auch ein paar Formalitäten zu regeln. Zu den wichtigsten Sachen gehört der Mietvertrag.
Mietvertrag und Mietverhältnis: Wo liegt der Unterschied?
Der Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, sei es mündlich oder schriftlich. Obwohl auch ein mündlicher Vertrag gilt, ist dies unüblich. Wurde zudem schon von einem schriftlichen Vertrag gesprochen, können Sie davon ausgehen, dass er erst in schriftlicher Form bindend ist.
Der vereinbarte Mietbeginn fängt meist erst später an. Dann beginnt auch das Mietverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie in die Wohnung eingezogen und bezahlen Mietzins.
Mietvertrag: Wozu braucht es den eigentlich und was steht drin?
Ganz ehrlich: Würden Sie eine Wohnung vermieten ohne etwas Schriftliches festzuhalten? Genau, das macht man wohl nicht einmal unter Freunden. Ein Mietvertrag dient zur Sicherheit für beide Parteien und regelt gleichzeitig Rechte und Pflichten. Nach Schweizer Mietrecht ist genau festgelegt, welche Informationen im Vertrag enthalten sein müssen. Auf folgende Dinge sollten Sie daher genau achten:
- Nennung der Vertragspartner (Vermieter und Mieter)
- Bestimmung des Mietobjekts (inkl. Quadratmeterzahl und Zustand der Wohnung. Auch Räumlichkeiten wie Waschküche, Keller etc. sollten aufgelistet werden.)
- Dauer des Mietverhältnisses (inkl. Mindestmietdauer)
- Mietzins (inkl. Bedingungen für eventuelle Mieterhöhungen)
- Mietnebenkosten (Werden Nebenkosten nicht im Vertrag genannt, kann angenommen werden, dass sie im monatlichen Mietzins inklusive sind.)
- Mietkaution
- Kündigungsfristen
- Übergabeprotokoll (genaue Auflistung von eventuellen Mängeln)
- Weitere Vereinbarungen (z. B. Regelung zu Haustieren)
- Hausordnung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob mit dem Mietvertrag alles in Ordnung ist, können Sie sich an einen Mieterverband in Ihrer Region wenden.
💡 Tipp:
Als Mieter hat man das Recht, nach dem alten Mietzins zu fragen. Wurde der Mietzins mehr als 10% erhöht, kann dies missbräuchlich sein. Nach der Schlüsselabgabe haben Sie maximal 30 Tage Zeit, den Anfangsmietzins anzufechten. Auch nach den Nebenkosten der letzten Jahre dürfen Sie fragen. Vor allem dann, wenn diese nicht pauschal, sondern nach Akontozahlung verrechnet werden.
Wie schliessen Sie einen neuen Mietvertrag ab?
Der neue Mietvertrag muss unbedingt unterzeichnet werden, bevor Sie in die neue Wohnung einziehen. Eine mündliche Vertragszusage seitens des Vermieters ist zwar auch gültig, aber im Ernstfall ist es klüger, etwas Schriftliches in der Hand zu halten.
Nehmen Sie sich bei der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages ausreichend Zeit und lesen Sie alle Punkte ganz genau durch. Sobald man ein Schriftstück unterschrieben hat, ist es meist schwer, die getroffene Vereinbarung zu widerrufen. Ausserdem ist es kaum möglich, den Vertrag vor Beginn des Mietverhältnisses zu kündigen.
Normalerweise gibt es kein Rücktrittsrecht vom Mietvertrag und bei Vertragsbruch kann Schadenersatz gefordert werden. Lassen Sie sich daher vor Abschluss des Mietvertrages auch die Hausordnung zeigen. Gerade in Mehrfamilienhäusern wird oft auf eine strikte Einhaltung der Gemeinschaftsregeln geachtet. In der Hausordnung ist festgelegt, wie etwa die Reinigung des Treppenhauses oder die Pflege des Gartens geregelt ist. Auch nächtliche Dusch- und Badeverbote kann es geben. Sollten Sie eine Nachteule sein, ist das eine wichtige Information.
💡 Tipp: Überlegen Sie sich in Ruhe, welche zusätzlichen Vereinbarungen im Mietvertrag für Sie relevant sind. Planen Sie zum Beispiel eine mehrmonatige Weltreise oder ein Auslandssemester? Dann sollten Sie sich mit dem Vermieter darüber abstimmen, ob eine zeitlich begrenzte Untervermietung infrage kommt.
Der Mietvertrag muss in zweifacher Ausfertigung vorliegen und von Ihnen als Mieter und von Ihrem Vermieter unterschrieben werden. Jeder Vertragspartner bekommt ein Original. Am besten fertigen Sie sich direkt dazu auch noch eine Kopie an und bewahren Original und Kopie getrennt voneinander auf. Man weiss ja nie!
Mietrecht: Welche Rechte haben Sie als Mieter?
Viele Punkte werden im Mietvertrag geregelt. Trotzdem haben Sie Rechte, die gelten, selbst wenn es im Mietvertrag anders geregelt ist.
Musizieren: Zwei bis drei Stunden zu musizieren ist ausserhalb der Ruhezeiten problemlos möglich, solange man nicht gerade Schlagzeug spielt. Dies kann weder durch Mietvertrag noch Hausordnung eingeschränkt werden. Trotzdem sollte Rücksicht auf Nachbarn genommen werden. Weitere Infos zu Ihren Rechten erfahren Sie in unserem Text zum Thema Musizieren in der Mietwohnung.
Rauchen: Rauchen ist grundsätzlich gestattet, auch wenn dies nach Mietvertrag verboten ist. Man muss jedoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, sonst kann trotzdem die Kündigung drohen. Ausserdem muss man beim Auszug für die Kosten der Anti-Nikotinbehandlung von Decken und Wänden aufkommen. Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt keine Schäden, die durch Zigarettenrauch entstanden sind. Weitere Infos hierzu erhalten Sie in unserem Text zum Thema Rauchen in der Mietwohnung.
Haustiere: Hamster, Wellensittiche und ähnlich unproblematische Tiere sind generell erlaubt, wenn nichts im Mietvertrag vermerkt ist. Auch Katzen und Hunde sind gestattet, wenn nichts Anderes abgemacht ist. Für andere Tiere ist jedoch eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters nötig. Weitere Infos zu Ihren Rechten erfahren Sie in unserem Text zum Thema Haustiere in der Mietwohnung.
Nicht vergessen: So kündigen Sie den alten Mietvertrag
Mindestens genauso wichtig wie der neue Mietvertrag ist auch der alte. Versäumen Sie hier die Kündigungsfrist, kann es teuer werden. In der Schweiz liegt die übliche Kündigungsfrist für Mietverträge bei drei Monaten zum Monatsende. Schauen Sie aber im alten Mietvertrag nach. Ab und zu werden auch abweichende Kündigungsfristen vereinbart. Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, schicken Sie die Kündigung des alten Mietvertrages per Einschreiben an Ihren Vermieter.
Eine Vorlage zur Wohnungskündigung erhalten Sie auch kostenlos in unserem Ratgeber.
Sollten Sie die Frist verschlafen haben oder die neue Wohnung ist schon in zwei Monaten bezugsfertig, können Sie in vielen Fällen auch selbst für einen Nachmieter sorgen. Oftmals sind Vermieter bereit, das Mietverhältnis vor der Kündigungsfrist zu beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der Nachmieter die Wohnung zu den bisherigen Konditionen übernimmt. Sprechen Sie dies mit dem Vermieter individuell ab.
Bürokratie lohnt sich
Wie Sie sehen, lohnt es sich, die Kündigungsfristen einzuhalten und gerade beim Mietvertrag bürokratisch vorzugehen. Denken Sie dran: Ein ordentlich abgeschlossener Mietvertrag ist nicht nur eine Sicherheit für den Vermieter, sondern auch für Sie!