Jeder, der zur Miete wohnt, wurde schon einmal damit konfrontiert: Die Nebenkosten. Ein Begriff der alles und nichts beinhalten kann und vielen bereits Kopfschmerzen bereitet hat. Was genau ist das eigentlich? Und wieso liegt da auf einmal eine Aufforderung zur Nachzahlung im Briefkasten?
Was genau sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind Kosten, die zusätzlich zur monatlichen Miete vom Mieter gezahlt werden müssen. Sie sind schriftlich im Mietvertrag festgehalten. Diese Kosten müssen immer mit dem Gebrauch des Mietobjekts zusammenhängen. Beispielsweise können sie Heiz- und Warmwasserkosten beinhalten, die Wartung der technischen Geräte oder den Verwaltungsaufwand des Vermieters.
Hauswart-Kosten: Diese Kosten finanzieren den Hauswart, der sich im Mietobjekt um Reparaturen, Instandhaltungen und Reinigungsarbeiten kümmert.
Gartenpflege: Sollte die Gartenpflege im Mietvertrag aufgeführt sein, so werden die Kosten dafür genutzt, den Garten des Mietobjekts zu pflegen. Das beinhaltet unter anderem das Schneiden von Hecken, Rasenmähen und Laubentfernung.
Strom im Hausflur: Die Kosten werden hierbei für den generellen Strom berechnet. Zum Beispiel zählt die Flur- und Haustürbeleuchtung dazu oder Strom, der in der Waschküche verbraucht wird.
Wasser und Abwasser: Die Kosten für Wasser und Abwasser beinhalten die Kosten für Wasser zum Duschen und Kochen etc., sowie die Verbrauchsgebühr für das Abwasser, das entsteht.
Schneeräumung: Die Schneeräumung wird zwar häufig als Pflicht des Mieters festgelegt und somit nicht gesondert abgerechnet, jedoch können die Schneeräumungsarbeiten sowie Streu-Materialien separat abgerechnet werden.
Lift: Sollte ein Lift im Haus installiert sein, können die Kosten für den Stromverbrauch sowie für die Instandhaltung abgerechnet werden.
Wichtig zu wissen ist, dass Reparatur- und Verwaltungskosten nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören und vom Vermieter zu tragen sind.
Akonto oder Pauschale Nebenkostenabrechnung?
Je nachdem, was im Mietvertrag festgelegt ist, werden die Kosten vom Vermieter Akonto oder Pauschal verrechnet.
Bei einer Akontozahlung zahlt der Mieter monatlich einen festgelegten Betrag. Der Vermieter erstellt jährlich eine detaillierte Abrechnung um dem Mieter eine Übersicht zu bieten und eventuelle Nachzahlungen zu rechtfertigen. Sind die Akontozahlungen zu hoch berechnet worden, kann der Mieter mit einer Rückerstattung seiner überschüssigen Zahlungen rechnen.
Bei einer Pauschalzahlung zahlt der Mieter monatlich einen pauschalen Betrag und erhält keine jährliche Abrechnung.
Sollten bestimmte Kosten im Mietvertrag nicht genannt werden, sind sie im Mietzins inklusive und dürfen nicht separat abgerechnet werden.
Was tun bei einer Falschabrechnung?
Sollten Sie einen Fehler auf Ihrer Abrechnung entdecken oder sind bestimmte Punkte unschlüssig, dann zögern Sie nicht, den Vermieter zu kontaktieren. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, überprüfen Sie folgende Punkte:
Stimmt die Abrechnungsperiode der Nebenkostenabrechnung?
Sie finden auf der Abrechnung den Zeitraum, für den die Kosten berechnet werden. Meist läuft eine Periode von Januar bis Ende Dezember, oder April bis Ende März, der Startzeitpunkt wird in der Regel dem Einzugsmonat angepasst. Schauen Sie genauer hin, wenn es um die Abrechnung bei Ihrem Auszug geht, denn da kann es sein, dass nicht genau zwölf Monate berechnet werden dürfen.
Stimmen die einzelnen Nebenkosten?
Auf der Nebenkostenabrechnung muss deutlich aufgeführt werden, welche Kosten berechnet werden. Diese Kosten müssen zwangsläufig vorher im Mietvertrag festgelegt sein. Sollten also zusätzliche Kosten aufgeführt worden sein, kann es sein, dass diese unzulässig sind.
Ist der Verteilerschlüssel richtig?
Vorausgesetzt, Sie wohnen in einem Haus mit mehreren Parteien, dann werden die Kosten anteilig auf jede Wohnung umgerechnet um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Nach welchen Kriterien dies geschieht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sollte für Sie jedoch trotzdem nachvollziehbar sein.
Wurden Pauschalen oder Akontobeträge richtig angerechnet?
Prüfen Sie, ob nicht ein Rechenfehler unterlaufen ist und Ihre bereits gezahlten Beiträge falsch angerechnet wurden.
Vergleichen Sie die Nebenkostenabrechnung mit früheren Abrechnungen. Sollte etwas neues aufgeführt sein oder eine bestimmte Abrechnung stark von den Abrechnungen des Vorjahres abweichen, scheuen Sie sich nicht, den Vermieter zu kontaktieren und nach einem Grund zu fragen.
Haben Sie die genannten Punkte überprüft und sind trotzdem noch unschlüssig, ob die Nebenkostenabrechnung zulässig ist? Dann bitten Sie Ihren Vermieter um eine detaillierte Aufführung der bestimmten Abrechnung.
Grundsätzlich kann der Mieter zusätzlich die Einsicht in Rechnungsbelege des Vermieters beantragen. Sollte tatsächlich ein Fehler in der Abrechnung bestehen, hat der Mieter das Recht auf eine neue Nebenkostenabrechnung. Die Frist für die Vorlage der Abrechnung beim Mieter liegt bei sechs Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode.