Normalerweise denkt man nicht als Erstes daran, aber es ist eine wichtige Frage: Wo soll ich den Umzugswagen parkieren? Egal, ob Sie selbst umziehen oder eine Umzugsfirma beauftragen, Sie benötigen am Umzugstag eine Zufahrt zu Ihrer Wohnung für den Umzugswagen.
Genügend Parkraum für den Umzugswagen bereitstellen
Wenn Sie einen grossen Umzugswagen oder mehrere Fahrzeuge für den Umzug benötigen, müssen Sie einen ausreichend grossen Parkplatz für die Fahrzeuge garantieren. Aber auch genügend Platz zum Ein- und Ausladen der Möbel sollte sichergestellt werden.
Unser Tipp: Verstehen Sie sich gut mit Ihren Nachbarn im Haus? Vereinbaren Sie mit ihnen, dass ihr Parkplatz am Umzugstag für den Lieferwagen genutzt wird.
Wenn Sie einen Parkplatz reservieren müssen, bzw. eine Halteverbotszone benötigen, ist der Preis für 1, 2 oder 3 Plätze in der Regel derselbe, insbesondere in Genf. Es ist besser, mehr Parkplätze zu haben als weniger.
Parkieren Sie so nah wie möglich am Gebäudeeingang
Wenn möglich, sollte der Umzugswagen so nah wie möglich am Haupteingang des Hauses parkiert werden. 30 Meter klingen zwar nach wenig, aber der Transport eines Sofas oder Kühlschranks über diese Entfernung kann sehr anstrengend sein.
Denken Sie auch daran, den Umzugswagen rückwärts auszurichten, so dass sich die Ladefläche direkt vor der Eingangstür befindet, und lassen Sie mindestens 2 Meter vor der Rückseite des Wagens frei, um die Möbel einzuladen.
Parkverbote während des Umzugs
Wann immer möglich, sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht in einem Gebiet mit Parkverbot abstellen. Sie riskieren ein Bussgeld oder müssen Ihr Fahrzeug versetzen und erschweren Ihren Umzug.
Das Parken in einer blauen Zone ist mit Hilfe einer Parkscheibe möglich. Beachten Sie jedoch, dass die Parkzeit in der Regel auf eine Stunde begrenzt ist.
Parkplätze beim Umzug mit einer Umzugsfirma
Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, bedeutet das nicht, dass Sie sich nicht um Parkplätze kümmern müssen.
Die Frage der Parkplätze sollte vor dem Umzugstag mit dem Umzugsunternehmen besprochen werden, z. B. bei der Hausbesichtigung. Die Umzugsfirma kann sich ein Bild davon machen, wie viel Platz die Umzugswagen benötigen und wo sie am besten parkieren können. Sie können dann mit dem Umzugsunternehmen besprechen, ob es ratsam ist, eine Halteverbotszone für den Umzugstag zu beantragen – in den Innenstädten ist dies oft notwendig.
Einfluss auf den Umzugspreis
Die Entfernung zwischen dem Parkplatz und dem Zugang zur Wohnung ist einer der Faktoren, welcher die Kosten für einen Umzug bestimmen.
Wenn der Wagen der Umzugsfirma direkt vor einem Gebäude parkieren kann, erleichtert dies die Arbeit der Umzugshelfer und verkürzt die benötigte Zeit. Der Kostenvoranschlag wird daher niedriger ausfallen, als wenn die Firma 30 Meter von der Wohnung entfernt parkieren muss.
Den Möbellift platzieren
Für manche Umzüge empfiehlt sich der Einsatz eines Möbellifts. Der Einsatz eines Möbellifts ist jedoch nur dann möglich, wenn genügend Platz vorhanden ist, um ihn zu platzieren. Die Umzugsfirma muss Fotos vom Standort haben oder vor Ort sein, um festzustellen, ob ein Möbellift aufgestellt werden kann oder nicht.
Halteverbot: Parkplatz reservieren – je nach Kanton unterschiedlich
Wenn Sie für Ihren Umzug eine Halteverbotszone benötigen, beachten Sie, dass die Fristen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.
In Zürich muss bei Blauen Zonen mindestens 7 Tage und bei Weissen Zonen 3 Tage im Voraus Bescheid gesagt werden. Hier kümmert sich die Stadtpolizei um die Parkgenehmigung.
In Basel-Stadt sind es 8 Tage im Voraus. Pro Schild und pro Tag werden lediglich 5 Franken berechnet und Sie bekommen die notwendigen Beschilderungen bei jeder Polizeiwache und jedem Polizeiposten.
In Bern wendet man sich an die Kantonspolizei. 48 Stunden vorher müssen Sie das Halteverbot dann eigenhändig in dem Parkbereich anbringen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100 Franken pro Tag.
Im Kanton Genf müssen Sie die Reservierung mindestens 5 Arbeitstage vor Ihrem Umzug bei Ihrer Gemeinde oder bei einem privaten Dienstleister wie Traceroute vornehmen.
Wenn Sie in Lausanne wohnen, müssen Sie Ihren Umzug mindestens 7 Arbeitstage im Voraus bei der Stadtpolizei anmelden.
In Freiburg müssen Sie Ihren Parkplatz mindestens 10 Tage vor Ihrem Umzug reservieren.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Ihrem Umzugsunternehmen.