Möglicherweise enthält Ihr Mietvertrag eine Klausel, die besagt, dass das Rauchen in Ihrer Wohnung nicht gestattet ist. Ist ein solches Verbot zulässig? Müssen Sie als Raucher auf das Rauchen in der Wohnung verzichten?
Darf Rauchen in der Mietwohnung verboten werden?
Nein, Vermieter können Mietern das Rauchen in der eigenen Wohnung nicht verbieten. Aus rechtlicher Sicht wäre es ein Eingriff in die Privatsphäre, dem Mieter das Rauchen in seiner Wohnung zu verbieten.
Sie können daher diese Klausel Ihres Mietvertrags ignorieren und auf Ihrem Balkon oder in Ihrer Wohnung rauchen. In den Gemeinschaftsräumen oder im Treppenhaus ist das Rauchen jedoch selbstverständlich verboten.
In Wohnungsanzeigen oder im Vertrag wird oft erwähnt, dass Mieter Nichtraucher sein müssen oder dass Rauchen verboten ist. Wie bereits erwähnt, ist diese Klausel unzulässig. Allerdings können Vermieter bei der Wohnungsübergabe eine finanzielle Entschädigung verlangen, wenn der Rauch den Anstrich beschädigt hat, oder den Mieter auffordern, die Wände neu zu streichen.
Rauchen für die Nachbarschaft einschränken
Für Nichtraucher kann es sehr ärgerlich sein, wenn der Nachbar ständig auf dem Balkon raucht. Eine Regelung über Zeitfenster, während denen auf dem Balkon geraucht werden darf, kann in solchen Fällen sinnvoll sein und durchgesetzt werden.