Endlich biegt er um die Ecke: der Möbelwagen. Die Umzugshelfer sind da, alle packen fleissig mit an und es kann losgehen. Auf in die neuen vier Wände – wie aufregend! Wenn man erstmal soweit gekommen ist, hat man in Sachen Umzug schon einiges geschafft und alles gut organisiert. Aber da gibt es noch eine Angelegenheit, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben: Die Ummeldung. Ups, ja genau. Keine Panik, es ist noch nicht zu spät. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie die Ummeldung bei einer Adressänderung in trockene Tücher bekommen.
Wen müssen Sie über eine Adressänderung informieren?
Die Abmeldung ist keine grosse Aufgabe, sondern eine einfache Formalität. Wenn Sie in eine neue Gemeinde umziehen, müssen Sie zunächst Ihre alte Gemeinde über Ihren Wegzug informieren. Die Abmeldung in der alten Gemeinde ist – im Gegensatz zur Anmeldung in der neuen Gemeinde – kostenlos.
Um sich abzumelden, können Sie sich an den Einwohnerkontrolldienst Ihrer bisherigen Gemeinde wenden. In den meisten Gemeinden der Schweiz können Sie den Wechsel auch online auf eUmzugCH melden.
Wie ändere ich meine Adresse in der Schweiz in der neuen Gemeinde?
Sie müssen nicht zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde eilen, noch bevor Sie Ihre Umzugskartons ausgepackt haben.
Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass Sie Ihre Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei Ihrer Gemeinde ändern müssen. Nach Ablauf dieser Frist können Gebühren fällig werden. Um Ihnen bei dieser Aufgabe zu helfen, sollten Sie sich eine Erinnerung machen oder unsere Checkliste zur Adressänderung herunterladen.
Wenn Sie Zeit haben, gehen Sie einfach mit den erforderlichen Unterlagen zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde, um die Änderung vorzunehmen, oder nehmen Sie die Änderungen nach Möglichkeit online vor. Es ist ratsam, die zuständige Stelle im Voraus anzurufen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn Sie nur innerhalb der gleichen Gemeinde umziehen, müssen Sie sich trotzdem an die Einwohnerkontrolle wenden, um den Behörden Ihre Adressänderung mitzuteilen. Haben Sie einen vierbeinigen Begleiter? Beachten Sie, dass auch Hunde in der neuen Gemeinde angemeldet werden müssen, sobald der Umzug abgeschlossen ist.
Welche Unterlagen werden für die Adressänderung benötigt?
Für die Adressänderung benötigen Sie mehrere Dokumente:
- Den Mietvertrag
- Eine Kreditkarte (für die neue Gemeinde)
- Personalausweis
- Krankenversicherungskarte / AHV-Nummer
- Familienbüchlein, falls vorhanden
- Wohnungsbewilligung
Anmeldung beim Strassenverkehrsamt
Sie müssen auch das Strassenverkehrsamt über Ihren Umzug informieren, was Sie online tun können. Ziehen Sie in einen anderen Kanton? Dann müssen Sie sich neue Nummernschilder besorgen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel über den Umzug mit einem Fahrzeug.
Änderung der Adresse: Und was noch?
Sie müssen viele Institutionen über Ihren Umzug informieren. Am bequemsten ist es, wenn Sie eine Adressänderung bei der Post vornehmen lassen. So können Sie die Änderungen schrittweise vornehmen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Eingewöhnung in Ihrer neuen Gemeinde und hoffen, dass Sie auch nach Ihrer Adressänderung weiterhin schöne Postkarten erhalten.