Ziehen Sie von der Schweiz in die Niederlande, nach Belgien oder Luxemburg? Wir haben die Informationen und Dokumente zusammengestellt, die Sie zur Vorbereitung Ihrer Abreise in ein Benelux-Land benötigen.
KOSTENLOSE ANGEBOTE FÜR INTERNATIONALE UMZÜGE |
Internationaler Umzug in ein Benelux-Land
Umzug mit einem professionellen Unternehmen
Unsere Partnerfirmen organisieren Ihren Umzug von der Schweiz in die Benelux-Länder. Starten Sie eine Umzugsanfrage auf movu.ch und erhalten Sie kostenlos 5 Angebote von professionellen Umzugsunternehmen. Die Firma Ihrer Wahl wird bei Ihnen vorbeikommen, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen und eine genaue Inventarliste mit allen zu transportierenden Gegenständen zu erstellen.
Unsere Partnerfirmen sind alle erfahren in internationalen Umzügen und können Ihnen bei den Abläufen und Dokumenten helfen.
Umzug in Eigenregie
Wenn Sie auf selbst umziehen, können Sie ein Fahrzeug mieten und alles selbst organisieren. Prüfen Sie die verschiedenen Dokumente, um sicherzugehen, dass Sie nichts vergessen haben.
Transitanmeldung
Durchreise durch Frankreich
Um nach Belgien oder Luxemburg zu gelangen, müssen Sie möglicherweise Frankreich vorübergehend durchqueren. Der französische Zoll wird Sie um Ihr Umzugsdossier mit den vorzulegenden Dokumenten sowie um eine von einem Zollspediteur genehmigte Versandanmeldung bitten. Wenn Sie sich für weitere Informationen an diese Stelle wenden möchten, finden Sie unten die Kontaktangaben der Zollstelle in St-Louis:
- +33 9 70 27 79 20
Durchreise durch Deutschland
Um in die Niederlande zu gelangen, müssen Sie Deutschland vorübergehend passieren. Dazu müssen Sie eine Online-Transitanmeldung beim deutschen Zoll ausfüllen. Die Versandanmeldung kann online registriert werden und muss in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt, unterschrieben und der Zollstelle vorgelegt werden. Wenn Sie sich für weitere Informationen mit dem deutschen Zoll in Verbindung setzen möchten, finden Sie nachstehend die entsprechenden Kontaktangaben:
- + 49 (0) 351 44834 – 556 / E-Mail: info.fiu@zoll.de
Wenn Sie mehr als eine Grenze überschreiten, raten wir Ihnen dringend, die Dienste eines Zollagenten in Anspruch zu nehmen, der Sie bei der Zollabfertigung und der Einfuhr Ihrer persönlichen Gegenstände nach Belgien, in die Niederlande oder nach Luxemburg unterstützt. So können Sie unangenehme Überraschungen bei den Zollkontrollen vermeiden. Wir raten Ihnen, die Dienste eines Zollagenten in Ihrem zukünftigen Wohnsitzland in Anspruch zu nehmen.
Dokumente für den Zoll
Sie müssen angeben, was Sie aus der Schweiz ausführen wollen. Wenn Sie von der Schweiz in die Benelux-Staaten umziehen, müssen Sie Ihre persönlichen Gegenstände bei jedem Zoll anmelden.
Die folgenden Dokumente werden benötigt:
- Nachweis des Wohnsitzwechsels (Arbeitsvertrag oder Mietvertrag)
- Eine Inventarliste in dreifacher Ausfertigung mit Angaben zu Ihrem gesamten persönlichen Besitz
- Ein gültiges Ausweisdokument
Befreiung von Zollsteuern und Abgaben
Wie in den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union sind Sie bei der Beförderung Ihrer persönlichen Gegenstände von Zöllen befreit, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz gelebt
- Sie möchten Ihren Hauptwohnsitz in das Land verlegen, in das Sie umziehen
- Sie transportieren Ihr persönliches Hab und Gut, das für Ihren persönlichen Gebrauch oder für den Haushalt bestimmt ist
- Sie beabsichtigen nicht, Ihr Hab und Gut innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug zu verkaufen
- Sie sind seit mindestens 6 Monaten vor Ihrem Umzug im Besitz Ihrer persönlichen Gegenstände
Die Versandanmeldung ermöglicht es Ihnen in dem Land, durch das Sie reisen, keine Steuern zu zahlen. Sie müssen nur Steuern zahlen, wenn Sie den Zoll im Zielland passieren und die Bedingungen für die Befreiung nicht erfüllen.