Stehen Sie vor einem Umzug von der Schweiz nach Deutschland? In diesem Artikel geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den wichtigsten Dokumenten, die Sie ausfüllen sollten. Damit Sie Ihren Umzug nach Deutschland vorbereiten können, erklären wir Ihnen die notwendigen Schritte.

Bild vom Brandenburgtor.

Umzug nach Deutschland

 

KOSTENLOSE ANGEBOTE FÜR INTERNATIONALE UMZÜGE

 

Als Schweizer Bürger (oder wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union kommen) brauchen Sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, um sich in Deutschland niederzulassen. Ein einfaches Ausweisdokument genügt.

Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft.

Internationaler Umzug nach Deutschland

Eine Professionelle Umzugsfirma beauftragen

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Unsere Unternehmen sind es gewohnt, Umzüge nach Deutschland zu organisieren und können Ihnen bei jedem Schritt helfen.

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Umzug in Eigenregie

Wenn Sie auf eigene Faust umziehen, können Sie ein Transporter mieten und alles selbst organisieren. Überprüfen Sie die verschiedenen Dokumente, um sicherzugehen, dass Sie nichts vergessen haben.

Vorgehensweise für Ihren Umzug nach Deutschland

Voraussetzungen und Vorschriften

  • Sie sind eine natürliche Person und verlegen Ihren Hauptwohnsitz in das Zollgebiet der Europäischen Union.
  • Sie haben seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz gelebt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie durch eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags nachweisen, dass Sie die Absicht hatten, länger als 12 Monate in der Schweiz zu leben.
  • Sie sind seit mindestens 6 Monaten vor Ihrem Umzug im Besitz Ihrer persönlichen Gegenstände gewesen. Der Nachweis kann durch Rechnungen, Kaufverträge usw. erbracht werden.
  • Wenn Kraftfahrzeuge oder Sportflugzeuge als persönliche Gegenstände zugelassen sind, muss der Nachweis erbracht werden, dass das Fahrzeug oder Flugzeug auf den Namen der Person zugelassen ist, die in das betreffende Land umzieht (z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde).
  • Ihre persönlichen Gegenstände können in mehreren Etappen nach Deutschland eingeführt werden, wobei der Zeitraum zwischen der ersten und der letzten Einfuhr 12 Monate nicht überschreiten darf.
  • Sie dürfen Ihre persönlichen Gegenstände während eines Zeitraums von 12 Monaten nach ihrer Einfuhr nicht verleihen, vermieten, verkaufen oder übertragen.

Dokumente, die Sie im Falle einer Kontrolle dem Deutschen Zoll vorlegen sollten

Die Erklärung über die Ausfuhr Ihrer persönlichen Gegenstände kann online bei der Schweizer Behörde eingereicht werden.