Bereiten Sie sich darauf vor, die Schweiz zu verlassen und nach Italien umzuziehen? In diesem Artikel finden Sie alle Dokumente und Informationen, die Sie für die Vorbereitung Ihres Umzugs benötigen.
KOSTENLOSE ANGEBOTE FÜR INTERNATIONALE UMZÜGE |
Wenn Sie Schweizer Bürger oder Bürger der Europäischen Union sind, benötigen Sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, um sich in Italien niederzulassen. Ein einfaches Ausweisdokument reicht aus.
Italienische Staatsbürger, die nach Italien zurückkehren möchten, müssen sich bei AIRE registrieren lassen, wenn sie länger als 12 Monate im Ausland gelebt haben. Wenn Sie sich weniger als 12 Monate im Ausland aufgehalten haben, müssen Sie sich nicht registrieren lassen.
Wenn Sie kein Bürger der Europäischen Union sind, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft im Hoheitsgebiet eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Polizeipräfektur (Questura: Dienststelle der Police nationale in Paris) beantragen (für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten).
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Unsere Unternehmen sind es gewohnt, Umzüge von der Schweiz nach Italien zu organisieren und können Sie bei jedem Schritt begleiten.
Umzug auf eigene Faust
Wenn Sie auf eigene Faust umziehen, können Sie ein Fahrzeug mieten und alles selbst organisieren. Prüfen Sie die verschiedenen Dokumente, um sicherzugehen, dass Sie nichts vergessen haben.
Vorgehensweise für Ihren Umzug
Dokumente, die Sie eine Woche vor Ihrer Abreise beim Konsulat und beim Zoll vorlegen müssen
Wenn Sie von der Steuerbefreiung profitieren und alle Informationen vor Ihrem Umzug nach Italien einholen möchten, raten wir Ihnen dringend, sich mit den folgenden Unterlagen an das italienische Konsulat in Ihrem Kanton zu wenden:
Ihre persönlichen Dokumente
- Nachweis der Adressänderung (Arbeitsvertrag oder Mietvertrag)
- Falls vorhanden, ein Kündigungsschreiben.
- Die Abmeldung beim Rathaus/Gemeinde, aus der das Datum der Abreise aus der Schweiz und die Namen aller Haushaltsmitglieder hervorgehen
- Ein gültiges Ausweisdokument
- hren Führerschein falls vorhanden
- Original des Fahrzeugscheins, gegebenenfalls mit Stempel und Unterschrift des schweizerischen Strassenverkehrsamtes
- Ihre alte Adresse in der Schweiz und Ihre neue Adresse in Italien
Ihr persönlicher Besitz
Jedes Dokument in 3-facher Ausfertigung:
- Abgangserklärung und eine Liste Ihrer persönlichen Gegenstände
- Einfuhranmeldung für elektronische Geräte mit Angabe der Marke und der Seriennummer
- Einfuhranmeldung für Fahrzeuge
- Internationale Impfbescheinigung für die Einfuhr von Tieren, einschliesslich Tollwutimpfung
- Bewilligung für die Einfuhr von Schusswaffen
Für weitere Informationen über den Zoll bitten wir Sie, die offizielle Website der Regierung zu konsultieren.
Befreiung von den Zollabgaben
Sie sind von der Zahlung von Zollgebühren für den Transport Ihrer persönlichen Gegenstände befreit, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Das Inventar, das Sie transportieren, ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
- Sie sind seit mindestens 6 Monaten vor dem Datum Ihres Umzugs im Besitz Ihres persönlichen Besitzes.
- Sie wechseln Ihren Hauptwohnsitz
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Termin im italienischen Generalkonsulat.
Einleben in Italien
Sobald Sie sich in Italien niedergelassen haben, benötigen Sie die folgenden Dokumente, um in Italien zu leben:
Wohnsitzbescheinigung
Wenn Sie Schweizer Bürger sind, müssen Sie sich beim Standesamt Ihres neuen Wohnsitzes anmelden, wenn Sie länger als drei Monate in Italien leben wollen.
Steueridentifikaitonsnummer (Codice Fiscale)
Sie müssen für jedes Mitglied Ihrer Familie eine Steueridentifikationsnummer beantragen. Sie können diese beim italienischen Generalkonsulat beantragen, bevor Sie nach Italien abreisen, oder bei der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate), wenn Sie ankommen.
Ihre Anmeldung bei der Sozialversicherung
Bei Ihrer Ankunft müssen Sie sich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (Azienda Sanitaria Locale) anmelden, um das Gesundheitssystem des Landes nutzen zu können. Die Gesundheitsvorsorge ist in Italien kostenlos. Sie werden aufgefordert, Ihren Personalausweis, Ihre Steuernummer, Ihre Aufenthaltsbescheinigung und Ihr Personenstandsausweis vorzulegen.