Umzug nach Italien
KOSTENLOSE ANGEBOTE FÜR INTERNATIONALE UMZÜGE |
Wenn Sie Schweizer Bürger oder Bürger der Europäischen Union sind, benötigen Sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, um sich in Italien niederzulassen. Ein einfaches Ausweisdokument reicht aus.
Italienische Staatsbürger, die nach Italien zurückkehren möchten, müssen sich bei AIRE registrieren lassen, wenn sie länger als 12 Monate im Ausland gelebt haben. Wenn Sie sich weniger als 12 Monate im Ausland aufgehalten haben, müssen Sie sich nicht registrieren lassen.
Wenn Sie kein Bürger der Europäischen Union sind, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft im Hoheitsgebiet eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Polizeipräfektur (Questura: Dienststelle der Police nationale in Paris) beantragen (für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten).
Unsere Partnerfirmen können Ihren Umzug von der Schweiz nach Italien für Sie übernehmen, um unnötigen Stress zu vermeiden. Starten Sie eine Anfrage auf movu.ch und erhalten Sie kostenlos 5 Angebote von professionellen Umzugsunternehmen. Ein Besuch bei der Firma Ihrer Wahl wird organisiert, um Ihre Wünsche zu besprechen und eine genaue Inventarliste mit allen Gegenständen, die transportiert werden müssen, zu erstellen.
Unsere Unternehmen sind es gewohnt, Umzüge von der Schweiz nach Italien zu organisieren und können Sie bei jedem Schritt begleiten.
Wenn Sie auf eigene Faust umziehen, können Sie ein Fahrzeug mieten und alles selbst organisieren. Prüfen Sie die verschiedenen Dokumente, um sicherzugehen, dass Sie nichts vergessen haben.
Wenn Sie von der Steuerbefreiung profitieren und alle Informationen vor Ihrem Umzug nach Italien einholen möchten, raten wir Ihnen dringend, sich mit den folgenden Unterlagen an das italienische Konsulat in Ihrem Kanton zu wenden:
Jedes Dokument in 3-facher Ausfertigung:
Für weitere Informationen über den Zoll bitten wir Sie, die offizielle Website der Regierung zu konsultieren.
Sie sind von der Zahlung von Zollgebühren für den Transport Ihrer persönlichen Gegenstände befreit, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Termin im italienischen Generalkonsulat.
Sobald Sie sich in Italien niedergelassen haben, benötigen Sie die folgenden Dokumente, um in Italien zu leben:
Wenn Sie Schweizer Bürger sind, müssen Sie sich beim Standesamt Ihres neuen Wohnsitzes anmelden, wenn Sie länger als drei Monate in Italien leben wollen.
Sie müssen für jedes Mitglied Ihrer Familie eine Steueridentifikationsnummer beantragen. Sie können diese beim italienischen Generalkonsulat beantragen, bevor Sie nach Italien abreisen, oder bei der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate), wenn Sie ankommen.
Bei Ihrer Ankunft müssen Sie sich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (Azienda Sanitaria Locale) anmelden, um das Gesundheitssystem des Landes nutzen zu können. Die Gesundheitsvorsorge ist in Italien kostenlos. Sie werden aufgefordert, Ihren Personalausweis, Ihre Steuernummer, Ihre Aufenthaltsbescheinigung und Ihr Personenstandsausweis vorzulegen.