Die Umzugstermine in der Schweiz variieren von Kanton zu Kanton. Theoretisch können Sie nicht ausziehen, wann Sie wollen. Im Mietvertrag finden Sie entsprechende Angaben, die sich in der Regel auf das kantonale Recht beziehen. Falls keine Informationen in Ihrem Mietvertrag stehen, dann gelten die ortsüblichen offiziellen Kündigungstermine. Diese unterscheiden sich je nach Kanton.
Kündigungstermine in der Schweiz nach Kanton
Die offiziellen Umzugstermine in der Schweiz finden Sie hier nach Kanton aufgelistet.
- Aargau: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Appenzell Innerrhoden: Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember
- Appenzell Ausserrhoden: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember
- Basel-Landschaft: Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember
- Basel-Stadt: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember
- Bern: 30. April, 31. Oktober
- Freiburg: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
- Genf: Keine örtlichen Kündigungsfristen
- Glarus: Jeweils auf Monatsende
- Graubünden: Variiert je nach Gemeinde: 31. März, (30. Juni), 30. September
- Jura: Variiert je nach Gemeinde: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember oder jeweils auf Monatsende
- Luzern: Keine örtlichen Kündigungsfristen
- Neuenburg: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Nidwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Obwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Schaffhausen: Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember
- Schwyz: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember
- Solothurn: 31. März, 30. September
- St. Gallen: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember.
- Tessin, Lugano und Umgebung: 29. März, 29. September. In einigen Gemeinden gibt es keine ortsüblichen Kündigungstermine oder der 31. März und 30. September.
- Thurgau: Variiert je nach Gemeinde: Jeweils auf Monatsende, ausser 31. Dezember oder 31. März, 30. Juni, 30. September
- Uri: Jeweils auf Monatsende, ausser am 31. Dezember
- Waadt: Variiert je nach Gemeinde: (1. Januar), 1. April, 1. Juli, 1. Oktober
- Wallis: Keine örtlichen Kündigungsfristen
- Zug: 31. März, 30. Juni, 30. September
- Zürich: 31. März, (30. Juni), 30. September
Muss ich mich bei meinem Umzug an die offiziellen Umzugstermine halten?
In der Regel ist im Mietvertrag festgehalten, welche Kündigungsfristen gelten. Fehlt diese Information, dann gelten die gesetzlichen Regelungen: Eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf den nächsten örtlichen Kündigungstermin muss dabei eingehalten werden.
Wichtig ist aber, dass dieses Datum nicht mit Ihrem Auszug übereinstimmen muss. Wenn Sie einen Nachmieter finden, der den Mietvertrag übernimmt, können Sie auch schon vorher ausziehen. Haben Sie zum Beispiel Ihren Mietvertrag Ende Dezember zum 31. März gekündigt, der Nachmieter kann aber am 1. Februar einziehen, dann können Sie vor diesem Datum ausziehen.
Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber um einen freien Tag für Ihren Umzug zu bitten, auch wenn der Umzug auf einen Sonntag oder einen Feiertag fällt.