Endlich ausziehen! Adiö Elternhaus, hallo süsse Freiheit. Nächste Station: WG! Das Leben in einer Wohngemeinschaft ist aufregend. Schnell eine WG-Party geschmissen und die Zeit des Lebens genossen. Aber kaum mit der Wimper gezuckt sitzt man mit den WG-Mitgliedern am runden Tisch und macht sich Sorgen um die Zukunft der WG, denn oh Schreck: Tim, der Hauptmieter, zieht aus. Alle anderen, allesamt Untermieter, bleiben drin. Was passiert nun mit dem Mietvertrag?

Drei Personen in der Wohnung: Wohngemeinschaft

Grundsätzlich:

Rein rechtlich unterscheidet sich ein WG-Mietvertrag nicht von einem gewöhnlichen Mietvertrag – es gelten also die mietrechtlichen Regelungen. Allerdings gibt es in der Schweiz zwei am meisten verbreitete Formen:

  • Solidarmiete: Jedes WG-Mitglied ist Hauptmieter
  • Untermiete: Ein Hauptmieter, der Rest Untermieter

Die beiden Formen der Untermiete und Solidarmiete geben den Wohnpartnern bzw. Untermietern den Schutz des Mietrechts. Neben diesen zwei Formen existieren auch noch weitere Möglichkeiten des gemeinsamen Wohnens wie Dauergäste oder Lebenspartner ohne Mietvertrag. Der Vollständigkeit halber erwähnen wir noch einen Sonderfall, wenn jeder Bewohner ein eigenständiger Mieter ist.

Solidarmiete: WG-Mitglieder als gleichberechtigte Mieter

Dieses Modell des WG-Mietvertrages wird auch Solidarmiete genannt und ist neben der Untermiete die am häufigsten vorkommende. Man spricht von Solidarmieter*innen, wenn der Mietvertrag von mehreren Personen gemeinsam unterzeichnet wird – in diesem Fall von allen (Ausnahme Ehepaare).

Damit haben die Mieter die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten, da alle Personen Hauptmieter sind. Sollte ein Solidarmieter den Mietzins nicht bezahlen, muss jeder Solidarmieter unter Umständen den gesamten Mietzins bezahlen.

Wird die Wohnung von einem WG-Mitglied gekündigt, muss die Kündigung von allen Mitgliedern – Hauptmietern – ausgesprochen werden. Es reicht nicht, wenn ein WG-Bewohner alleine die Wohnung kündigt. Zusätzlich kann ein Solidarmieter alleine eine Mietzinserhöhung oder andere Vertragsveränderung verhindern.

Vorteile:

  • Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten – gelten als Hauptmieter
  • Kein WG-Mitglied kann einem anderen die Kündigung aussprechen
  • Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und sonstige Schreiben müssen von dem Vermieter oder der Vermieterin immer an alle Mieter gerichtet werden
  • Der Vermieter kann allfällige Forderungen nach seinem Belieben bei jedem Mieter eintreiben

Nachteile:

  • Alle WG-Mitglieder gelten als Hauptmieter und haften solidarisch
  • Aufgrund der Solidarhaftung* eher risikoreich für einzelne Mieter
  • Gegen Vertragsänderungen oder Mietzinserhöhungen müssen alle Mieter gemeinsam vorgehen
  • Solidarmieter können nur gemeinsam kündigen

*Solidarhaftung bedeutet, dass die Solidarmieter – unabhängig vom Verschulden – gegebenenfalls alleine für den gesamten Mietzins aufkommen müssen. Zahlt also ein WG-Bewohner den Mietzins nicht, hat der Vermieter die Möglichkeit von jedem beliebigen Mieter die Erfüllung der gesamten Schulden zu verlangen.

Wichtige MOVU Tipps:

  • Insbesondere bei dieser Variante ist es wichtig, dass eine Nachmieterregelung vereinbart wird. So kann man bei späteren Wechseln der WG-Mitglieder Probleme vermeiden.
  • Zudem sollten die Bewohner unabhängig vom Hauptmietvertrag eine schriftliche Vereinbarung eingehen, in welcher die wichtige Details geregelt werde wie zum Beispiel wer welchen Anteil an Nebenkosten zu tragen hat, sowie wie Strom-, Telefon- und Internetkosten aufgeteilt werden.

Untermiete: Ein Hauptmieter, die anderen WG-Mitglieder sind Untermieter

In diesem Fall hat der Hauptmieter eine starke Stellung. Er ist zugleich Mieter, wie auch Vermieter, da er Untermietverträge mit allen weiteren Bewohnern vereinbart. Wichtig dabei ist, dass der Hauptmieter im Hauptvertrag mit dem Vermieter vereinbart, dass er Untermieter in der Wohnung aufnehmen darf. Zusätzlich fungiert er auch als Ansprechpartner seiner Untermieter.

Dieses Modell des Mietvertrages ist angebracht, falls die Dauer des Zusammenlebens noch unklar ist oder von Anfang an klar ist, dass das Zusammenleben von kurzer Dauer sein soll. Auch lohnt sich diese Form des Mietvertrags, wenn Sie als Hauptmieter planen die Wohnung irgendwann alleine zu nutzen.

Bei Kündigungen gelten die gesetzlichen Regelungen, die aber je nach Fall bei Untervermietungen von denen bei regulären Mietverhältnissen abweichen können. Die gesetzliche Kündigungsfrist kann durch Abmachungen zwischen Hauptmieter und Untermieter nur verlängert, aber nicht verkürzt werden. D.h. die vorgeschriebene Mindestkündigungsfirst von drei Monaten gilt.

Aus rechtlicher Sicht wird ein Mieter bei einer solchen Vertragssituation zum Vermieter und der Untermieter wird zum Mieter. Hauptmieter haben gegenüber den Untermietern alle Formalitäten des Mietrechts einzuhalten, als wenn sie der Vermieter wären.

Vorteile:

  • Der Hauptmieter hat im Verhältnis zum Vermieter alle Rechte
  • Die Untermieter haften gegenüber dem Wohnungsinhaber nicht solidarisch, sondern nur entsprechend dem Untermietvertrag gegenüber dem Hauptmieter. In der Regel beschränkt sich die Haftung auf das gemietete Zimmer, Bad und Küche
  • Zahlt ein Mitbewohner seine Miete nicht, muss man als Untermieter nicht einspringen
  • Nur Hauptvermieter oder Untermieter können den Untermietvertrag kündigen

Nachteile:

  • Der Hauptmieter haftet dem Vermieter gegenüber für schuldhaftes Verhalten seiner Untermieter
  • Wird der Mietzins eines Untermieters nicht bezahlt, schuldet der Hauptmieter dem Vermieter die komplette Miete
  • Hauptmieter sind verantwortlich, dass Mängel behoben werden

Was bedeutet Hauptmieter?
Hauptmieter ist derjenige, der eine Wohnung direkt vom Vermieter mietet. Als Hauptmieter haftet man gegenüber dem Vermieter für sämtliche Probleme der Wohnung. Falls es mehrere Hauptmieter gibt, dann haften alle solidarisch.

Jeder Bewohner ist ein eigenständiger Mieter

Als weitere Option können Bewohner separat je einen Mietvertrag mit der Vermietung abschliessen. Meistens läuft das über das einzelne WG-Zimmer sowie die Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen wie Bad oder Küche. Diese Variante empfiehlt sich insbesondere für Wochenendaufenthalter oder Studenten, die nur für einen gewissen Zeitraum ein Zimmer suchen.

Vorteile:

  • Mieter haften nur für ihren Vertrag – WG-Zimmer und die im Vertrag geregelten Gemeinschaftsräume. Pflichtverletzungen der Mitbewohner gehen nicht zu Ihre Kosten.
  • Einzelne Bewohner können den Mietvertrag jederzeit kündigen, solange sie die gesetzliche Frist einhalten.
  • Mieter müssen sich nicht um einen Nachmieter bemühen

Nachteile:

  • Vermieter wählt die WG-Mitglieder selber aus und sie können sich ihre Mitbewohner nicht selbst aussuchen.

FAZIT zu: Was beachten bei der Vermietung eines WG-Zimmers?

Falls Sie ein WG-Zimmer in der Solidarmiete vermieten (jedes WG-Mitglied ist Hauptmieter), dann haben alle Personen der Wohngemeinschaft die gleichen Rechte und Pflichten. Beispielsweise haften somit alle Mitglieder solidarisch, oder kein WG-Mitglied kann einem anderen die kündigen. Falls Sie in der Form der Untermiete ein WG-Zimmer vermieten, dann wird der Hauptmieter zum Vermieter und haftet für schuldhaftes Verhalten des Untermieters.