Ein Umzug nach, innerhalb oder ein Wegzug aus Zürich bringt administrative Aufgaben mit sich, die Sie erledigen müssen. Im nachfolgendem Text erfahren Sie die wichtigsten Adressen und Informationen über die Ämter in Zürich, bei denen Sie sich nach dem Umzug ummelden müssen.

Die Kreisbüros in Zürich – Ihre erste Anlaufstelle

Bis auf eine Ausnahme – Auszug aus der Schweiz ins Ausland –  ist das Kreisbüro Ihres Wohnkreises die erste Anlaufstelle, um Ihren Umzug zu melden.

Die Stadt Zürich ist aufgeteilt in 12 Kreise und hat Neun Kreisbüros. Die Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der verschiedenen Büros finden Sie hier.

Sie müssen Ihren Umzug innert 14 Tagen dem Kreisbüro Ihres Wohnkreises melden – persönlich am Schalter oder online.

Sie ziehen neu nach Zürich

Falls Sie neu nach Zürich ziehen, können Sie die Ummeldung entweder im entsprechenden Kreisbüro oder online auf eUmzugCH durchführen. Zu beachten gilt, dass der eUmzugCH nur möglich ist, wenn ihre alte Wohngemeinde diesen Dienst auch anbietet.

Gehen Sie persönlich vorbei, sollten Sie sich in der Wegzugsgemeinde schon abgemeldet haben.

Als schweizer Bürger/-in benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Heimatschein
  • Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern dienstpflichtig)
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Krankenkassenkarte

Als ausländische/r Staatsangehörigen:

  • Pass/Identitätskarte
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag
  • Krankenkassenkarte
  • Zivilstandspapiere

Sie zügeln innerhalb der Stadt oder des Kantons Zürich

Falls Sie von einem Stadtkreis Zürichs in einen anderen umziehen, ist es relativ einfach, den Umzug zu melden. Die einfachere Variante dabei ist, den Umzug hier online zu melden. Gehen Sie aber persönlich zum Kreisbüro, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

Als Schweizer Bürger/-in:

  • Meldebestätigung oder Wochenaufenthaltsbestätigung
  • Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (sofern dienstpflichtig)
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag

Als ausländische/-r Staatsangehörige/-r:

  • Ausländerausweis
  • Pass/Identitätskarte
  • Wohnungsausweis oder Mietvertrag

Wenn Sie innerhalb des Kantons Zürich umziehen, können Sie den online Service eUmzugCH nutzen. Diesen Service bieten im Kanton Zürich alle Gemeinden an. Auf der Seite vom Kanton Zürich zum elektronischen Umzug finden Sie alle nötigen Informationen wie auch eine Videoanleitung, wie der eUmzug funktioniert.

Sie ziehen aus Zürich weg

Sie haben eine neue Perspektive gefunden und ziehen von Zürich weg, bleiben aber in der Schweiz? Dann brauchen Sie nur Ihren Ausweis sowie die Meldebestätigung in die Hand zu nehmen und sich persönlich innerhalb 14 Tagen nach dem Umzug im jeweiligen Kreisbüro oder im Stadthaus zu melden.

Zügeln Sie ins Ausland, verhält es sich etwas anders. Die Abmeldung ist dann nur im Stadthaus möglich und kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden.

Sie sollten vor einer Abmeldung mit dem Steueramt unter der Telefonnummer 044 412 33 11 Kontakt aufnehmen. Dort wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen Sie für den Gang zum Stadthaus zusätzlich mitnehmen sollten.

Als Schweizer Bürger/-in benötigen Sie:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein
  • Unterlagen gemäss Steueramt

Als ausländische/-r Staatsangehörige/-r benötigen Sie:

  • Pass/Identitätskarte
  • Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein
  • Unterlagen gemäss Steueramt

Hier sind die Kontaktdaten vom Stadthaus:
Stadthaus Zürich
Stadthausquai 17
8001 Zürich
044 412 11 11

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 16.30 Uhr
Samstag: 08.00 bis 11.30 Uhr

Migrationsamt in Zürich

Das Migrationsamt ist unter anderem zuständig für die Bearbeitung von Visagesuchen wie auch für Niederlassungs-, Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen. Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt in Zürich finden Sie hier.

Adresse des Migrationsamtes
Migrationsamt
Berninastrasse 45
Postfach
8090 Zürich
Tel 043 259 88 00

Öffnungszeiten am Schalter:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 16.30 Uhr

Am Telefon:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

Sozialversicherungsanstalt des Kanton Zürichs (SVA)

Für Fragen bezüglich Sozialversicherung ist die SVA Zürich zuständig. Falls Sie zügeln, müssen Sie Ihre neue Adresse auch hier mitteilen. Anstatt die neue Adresse schriftlich per Brief zu melden, können Sie dies auch über die Webseite tun. Wählen Sie den Postweg, finden Sie hier ein Formular für die Änderungsmeldung.

Adresse und Öffnungszeiten der Ausgleichskasse

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel 044 448 50 00

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 17.00 Uhr

Entsorgungsstelle in Zürich

Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) ist dafür zuständig, dass Zürich sauber ist und bleibt. Sie finden hier Auskunft, was die ERZ  alles für ein sauberes Zürich macht – Einsammeln von Züri-Säcken, Reinigung der Strassen, Trottoirs, Gewässer etc.

Einen Überblick darüber was wo und wie entsorgt werden sollte und weitere Informationen zur Entsorgung, finden Sie auf dieser Seite. Die ERZ hat sogar eine gratis App zum Herunterladen, damit Sie keine Sammlung von Karton oder Papier verpassen.

Schauen Sie einfach auf dieser online Recycling-Karte nach, um weitere Entsorgungsstellen in Zürich zu finden.

Parkplatzreservierung für Ihren Umzug

Wenn Sie bei Ihrem Umzug einen Parkplatz benötigen, dann müssen Sie sich bei der Polizeidienststelle im entsprechenden Postleitzahlenkreis melden. Auf dieser Karte der Stadtpolizei Zürich können Sie nachschauen, wo sich die verschiedenen Posten befinden.

Klicken Sie hier auf den Standort, den Sie für Ihren Umzug reservieren möchte und Sie werden auf die jeweilige Kontaktseite weitergeleitet.

Strassenverkehrsamt in Zürich

Für die Zulassung zum Strassenverkehr – Fahrzeugführer und Fahrzeug – ist das Strassenverkehrsamt Zürich zuständig. Sie müssen Ihren Umzug nach Zürich oder innerhalb Zürichs auch dem Strassenverkehrsamt melden um Ihr Auto umzumelden.

Falls Sie in Besitz eines Führerausweises in Kreditformat sind und kein Auto besitzen, reicht es, wenn Sie dem Strassenverkehrsamt in Zürich via Telefonanruf – 058 811 30 00 – Ihre Adressänderung mitteilen.

Umzug innerhalb von Zürich

Falls Sie innerhalb des Kanton Zürichs umziehen, finden Sie hier das online Formular für die Adressänderung. Wie immer haben Sie 14 Tage Zeit, um Ihre Adressänderung dem Strassenverkehrsamt mitzuteilen.

Neu in Zürich

Falls Sie von einem anderen Kanton nach Zürich ziehen, gehen Sie auf diese Seite, wo Sie Informationen finden, was Sie zu tun haben. Beispielsweise müssen Sie Ihr altes Kontrollschild abgeben. Dafür erhalten Sie ein neues ZH-Kontrollschild.

Sie können einen Kantonswechsel auch auf dem Postweg erledigen. Dabei beträgt die Verarbeitungszeit etwa drei Arbeitstage.

Falls Sie noch ein Fahrzeugausweis in Papierformat besitzen, müssen Sie einen Umtausch einleiten, damit Ihnen der Führerausweis in Kreditkartenformat ausgestellt wird. Dafür brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Alter (blauer) Führerausweis im Original
  • Umtauschformular, Unterschrift und farbiges Passfoto
  • Kosten: CHF 35.

Fahrzeugausweis

Wenn Sie in Besitz eines Fahrzeugausweis sind (Halter/in eines Fahrzeuges), dann benötigt das Strassenverkehrsamt den Fahrzeugausweis im Original und einen Versicherungsnachweis.

Weitere Tipps:

Wir haben für Sie verschiedene Tipps zusammengestellt für die Wohnungssuche in Zürich. Sie erfahren, wie Sie einfacher eine passende Wohnung in Zürich finden. Zudem hilft Ihnen unsere Umzugscheckliste dabei, den Überblick über Ihren Umzug zu behalten.

Umzug in einem anderen Kanton

Geht es stattdessen in einen Kanton, erhalten Sie hier weitere spezifische Informationen: